Arbeitgeberzuschuss in der BAV: Was Pflicht ist – und was sich wirklich lohnt

28.02.2025

Arbeitgeberzuschuss in der BAV: Was Pflicht ist – und was sich wirklich lohnt

Arbeitgeberzuschuss in der BAV: Was Pflicht ist – und was sich wirklich lohnt

Arbeitgeberzuschuss in der BAV: Was Pflicht ist – und was sich wirklich lohnt

Zuschuss zur BAV - wie viel und warum eigentlich?

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden heute eine betriebliche Altersversorgung (BAV) an , eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Doch ein Punkt sorgt dabei immer wieder für Fragen: Muss der Arbeitgeber eigentlich etwas dazuzahlen? Und wenn ja: wie viel ist sinnvoll?

Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen, warum der Arbeitgeberzuschuss nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch eine echte Chance für moderne Arbeitgeber darstellt.

Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt:
Wenn Mitarbeitende einen Teil ihres Gehalts in eine BAV umwandeln (sogenannte Entgeltumwandlung), muss der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zahlen – wenn er dadurch Sozialabgaben spart. Und das ist in den meisten Fällen so.

Diese Pflicht gilt:

  • für alle neuen Verträge seit 2019

  • für alle bestehenden Verträge spätestens seit 2022

  • bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds

Das Ziel dahinter: Die Mitarbeitenden sollen später mehr Rente erhalten – und das ganz ohne großen Aufwand für beide Seiten.

Was zahlen andere Unternehmen? Was ist üblich?

Viele Unternehmen begnügen sich nicht mit dem Mindestzuschuss von 15 %. Sie sehen die BAV als Chance, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und steigendem Wettbewerb um gute Leute.

Üblich sind heute Zuschüsse von 20 %, 25 % oder sogar 50 %.
Je nach Branche, Region und Unternehmensgröße gibt es hier viele Varianten.

Wie viel sollte ich als Arbeitgeber zuschießen?

Unsere Empfehlung aus der Praxis:

  • Bis etwa 20 % Zuschuss ist die BAV für Sie als Arbeitgeber in der Regel kostenneutral. Sie geben also einen Teil Ihrer eingesparten Sozialabgaben an Ihre Mitarbeitenden weiter – ohne zusätzliche Belastung.

  • Ab 25–30 % beginnt die freiwillige Förderung, die aber steuerlich immer noch vorteilhaft ist.

  • Mit 50 %-Modellen haben wir besonders gute Erfahrungen gemacht: Sie kommen bei Mitarbeitenden hervorragend an und sorgen für echte Begeisterung – bei gleichzeitig überschaubaren Kosten für das Unternehmen.

Fazit – aus Sicht Ihres BAV-Maklers

Als BAV-Makler begleiten wir täglich Unternehmen, die ihre betriebliche Altersvorsorge zeitgemäß und attraktiv gestalten wollen. Unsere Erfahrung zeigt: Ein fairer und gut kommunizierter Arbeitgeberzuschuss ist ein echter Pluspunkt im Wettbewerb um Fachkräfte.

Mit 50 %-Modellen erzielen wir regelmäßig besonders gute Ergebnisse. Nicht nur bei der Mitarbeiterzufriedenheit, sondern auch bei der Teilnahmequote. Gleichzeitig gilt: Bis etwa 20 % Zuschuss ist die Förderung für Sie als Arbeitgeber meist steuerlich neutral. Sie investieren also ohne Mehrkosten und gewinnen an Attraktivität.

Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien sorgen wir dafür, dass Ihr Zuschussmodell nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtssicher gestaltet ist.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, ein Zuschusskonzept zu entwickeln, das zu Ihrem Unternehmen passt.