
25.07.2025
Die 3 häufigsten Fehler in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – und wie Sie sie vermeiden
Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein der Mitarbeiterbindung und Altersvorsorge. Doch gerade bei der Einrichtung und Verwaltung von Versorgungswerken schleichen sich immer wieder Fehler ein, die für Arbeitgeber teuer werden können.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die drei häufigsten Fehler, die in der bAV passieren – damit Sie sie frühzeitig erkennen und vermeiden können.
1. „Bisher ist immer alles gut gegangen“ – die gefährliche Annahme
Viele Arbeitgeber denken: „Wir haben bisher keine Probleme, also läuft alles richtig.“
Diese Haltung kann trügerisch sein, denn viele Fehler bleiben unentdeckt, weil Arbeitnehmer oft nicht ausreichend informiert sind und selbst Fachanwälte für Arbeitsrecht nicht immer mit den Feinheiten der bAV vertraut sind.
Das bedeutet: Fehler können jahrelang bestehen, ohne dass es zu Haftungsfällen kommt – bis plötzlich Probleme auftauchen, die teuer und belastend sind. Deshalb ist regelmäßige und fachkundige Prüfung der bAV unerlässlich.
2. Fehlerhafte oder fehlende Entgeltumwandlungsvereinbarungen
Ein sehr häufiger Fehler betrifft die Entgeltumwandlung – also die Vereinbarung, dass ein Teil des Gehalts in eine Altersvorsorge umgewandelt wird.
Viele Entgeltumwandlungsvereinbarungen sind entweder falsch formuliert oder fehlen komplett. Wichtige Aufklärungen gegenüber den Mitarbeitern werden nicht dokumentiert.
Das kann dazu führen, dass der Arbeitgeber haftbar gemacht wird, beispielsweise wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt oder nur ein Versicherungsantrag vorliegt, ohne die notwendige Vereinbarung.
Tipp: Sorgen Sie für klare, rechtssichere Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit umfassender Dokumentation.
3. Fehlende schriftliche Zusagen des Arbeitgebers
Die betriebliche Altersversorgung erfordert eine Arbeitgeberzusage. Diese kann arbeitsrechtlich mündlich, schriftlich oder stillschweigend (konkludent) erfolgen.
Für das Steuerrecht ist jedoch zwingend die Schriftform notwendig, damit die Beiträge als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Fehlt diese schriftliche Zusage, drohen finanzielle Nachteile und mögliche Haftungsrisiken.
Tipp: Halten Sie die Arbeitgeberzusage schriftlich fest – das schützt Sie vor späteren Problemen.
Fazit
Die bAV ist komplex und erfordert sorgfältige rechtliche und organisatorische Umsetzung. Verlassen Sie sich nicht auf „bisher ist alles gut gegangen“, sondern prüfen Sie Ihre Versorgungswerke regelmäßig. Achten Sie besonders auf korrekt formulierte Entgeltumwandlungsvereinbarungen und schriftliche Zusagen. So vermeiden Sie teure Haftungsrisiken und schaffen Sicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.