Ehegattenversorgung in der BAV: Ein cleverer Weg, Betriebsvermögen in Privatvermögen umzuwandeln

12.01.2025

Ehegattenversorgung in der BAV: Ein cleverer Weg, Betriebsvermögen in Privatvermögen umzuwandeln

Ehegattenversorgung in der BAV: Ein cleverer Weg, Betriebsvermögen in Privatvermögen umzuwandeln

Ehegattenversorgung in der BAV: Ein cleverer Weg, Betriebsvermögen in Privatvermögen umzuwandeln

Ehegattenversorgung in der BAV: Ein cleverer Weg, Betriebsvermögen in Privatvermögen umzuwandeln

Die betriebliche Altersversorgung (BAV) ist längst nicht mehr nur ein Instrument für Mitarbeitende – auch die Ehegatten von Unternehmerinnen und Unternehmern lassen sich gezielt in eine durchdachte Versorgungsstrategie einbinden. Die sogenannte Ehegattenversorgung ist dabei ein echter Geheimtipp, wenn es darum geht, Betriebsvermögen legal und steuerlich optimiert in Privatvermögen zu überführen.

Was ist eine Ehegattenversorgung?

Bei der Ehegattenversorgung wird der Ehepartner offiziell im Unternehmen angestellt – oft mit einer Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigung. Der Clou:
Für diesen Ehepartner wird eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet – finanziert über das Unternehmen.

Das bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Aufbau einer Altersvorsorge für den Ehepartner

  • Nutzung steuerlicher Förderungen

  • Langfristige Entnahme von Betriebsvermögen in Form von privaten Versorgungsansprüchen

So wird schrittweise Vermögen aus dem Unternehmen in die private Sphäre übertragen – ganz ohne klassische Gewinnausschüttung oder hohe Steuerbelastung.

Die Vorteile im Überblick

  1. Steuerliche Absetzbarkeit
    Die BAV-Beiträge für den Ehegatten sind für das Unternehmen in der Regel voll als Betriebsausgabe absetzbar. Gleichzeitig fallen keine Lohnnebenkosten auf die Beiträge zur Altersversorgung an.

  2. Keine Steuer beim Ehepartner in der Ansparphase
    Der Ehepartner muss die Beiträge zur BAV nicht versteuern, solange diese im Rahmen bleiben. Das Kapital wächst also brutto, ohne jährliche Steuerabzüge.

  3. Private Auszahlung im Rentenalter
    Im Ruhestand erhält der Ehegatte dann die Auszahlung – privat versteuert, oft zu einem deutlich günstigeren Steuersatz als bei Gewinnausschüttungen oder Direktentnahmen aus dem Unternehmen.

  4. Sicherung des Familienvermögens
    Zusätzlich dient diese Form der Versorgung auch der Absicherung der Familie – sei es bei Krankheit, Invalidität oder im Todesfall.

Für wen ist das interessant?

Die Ehegattenversorgung ist besonders attraktiv für:

  • Selbstständige und Unternehmer mit eigenem Betrieb

  • Familienunternehmen, in denen der Ehepartner mitarbeitet oder angestellt werden kann

  • Geschäftsführende Gesellschafter, die ihre Altersvorsorge strategisch aufbauen wollen

  • Unternehmer, die steuerlich clever Vermögen in die Familie übertragen möchten

Wichtig: Das Arbeitsverhältnis muss ernsthaft gestaltet sein – mit tatsächlicher Tätigkeit, fairer Vergütung und nachvollziehbarer Dokumentation. Wird dies professionell umgesetzt, ist das Modell voll steuerlich anerkannt.

Fazit – aus Sicht Ihres BAV-Maklers

Die Ehegattenversorgung ist eine noch viel zu wenig genutzte Möglichkeit, um Altersvorsorge, Steueroptimierung und Vermögensplanung elegant zu kombinieren.
Wir zeigen unseren Kunden regelmäßig, wie sie mit diesem Konzept Betriebsvermögen langfristig und legal in Privatvermögen überführen können – mit voller steuerlicher Anerkennung.

Besonders spannend: Dieses Modell funktioniert nicht nur für große Firmen, sondern auch für kleinere Betriebe oder Freiberufler, die ihren Ehepartner im Unternehmen beschäftigen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie prüfen möchten, ob und wie eine Ehegattenversorgung für Sie umsetzbar ist. Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern stellen wir sicher, dass die Gestaltung rechtlich sauber, steuerlich effizient und langfristig tragfähig ist.