
11.07.2025
Unbegrenzter Hinzuverdienst für Altersrentner ab 2023 – was Unternehmen jetzt wissen müssen:
Seit Anfang 2023 gibt es eine wichtige Neuerung für alle Altersrentner: Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Das ist ein großer Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel und eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, erfahrene Mitarbeitende auch nach dem Renteneintritt weiter zu beschäftigen.
Doch so einfach ist es nicht: Gerade bei Arbeitsverträgen und der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es einige Fallstricke, die es zu beachten gilt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was für Arbeitgeber jetzt wichtig ist und wie sie von den neuen Regeln profitieren können.
Warum wurde der Hinzuverdienst aufgehoben?
Bis Ende 2022 gab es eine Grenze, wie viel Altersrentner nebenbei verdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das hat viele davon abgehalten, weiterzuarbeiten, obwohl sie das gern getan hätten. Die neue Regelung soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu lindern – und gleichzeitig älteren Beschäftigten mehr Flexibilität bieten.
Arbeitsverträge genau prüfen
Viele Arbeitsverträge enden automatisch, sobald die Rente beginnt. Wer weiterhin arbeiten möchte, braucht einen neuen oder verlängerten Vertrag. Arbeitgeber sollten daher unbedingt prüfen, welche Verträge angepasst werden müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Außerdem sind flexible Arbeitszeiten oder Teilzeitmodelle sinnvoll, denn viele Rentner wollen nicht mehr Vollzeit arbeiten, aber dennoch ihre Erfahrung weitergeben.
Betriebliche Altersversorgung: Das sollten Sie im Blick behalten
Die bAV ist für viele Beschäftigte ein zentraler Teil ihrer Altersvorsorge. Wichtig zu wissen:
In vielen Fällen ist der offizielle Dienstaustritt Voraussetzung für die Auszahlung der bAV-Leistungen. Wenn jemand weiterarbeitet, kann das Auswirkungen auf die Versorgung haben.
Versorgungszusagen müssen oft angepasst werden, wenn der Mitarbeiter über den Rentenbeginn hinaus beschäftigt wird.
Ob Beiträge weiterhin gezahlt oder neue Anwartschaften entstehen können, hängt vom jeweiligen Durchführungsweg (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse) ab.
Hier ist eine individuelle Prüfung unerlässlich, um spätere Probleme zu vermeiden.
Fazit: Chancen nutzen, aber sorgfältig planen
Die neue Regelung ist eine große Chance für Unternehmen, dem Fachkräftemangel mit erfahrenen Mitarbeitenden zu begegnen. Gleichzeitig sind Arbeitsverträge und betriebliche Altersversorgung gut aufeinander abzustimmen.
Unser Tipp: Gehen Sie die Thematik rechtlich sauber und individuell an – nur so können Sie die Vorteile wirklich nutzen.
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