Viele Geschäftsführer legen privat in ETF an und lassen die GmbH außen vor. Dabei kann die Gesellschaft dieselbe Anlage in die Versorgung ihres Geschäftsführers holen, mit anderen Steuerregeln und anderen Grenzen. Dieser Beitrag zeigt die drei Wege, was sie steuerlich unterscheidet und woran sie scheitern.
Was „bAV mit ETF" bedeutet
Die betriebliche Altersversorgung schreibt keine Anlageform vor. Sie legt fest, wer die Zusage erteilt, welcher Durchführungsweg sie trägt und wie Beiträge und Leistungen besteuert werden. Was innerhalb dieses Rahmens mit dem Geld passiert, entscheidet der Vertrag: klassischer Deckungsstock, Fondspolice oder ein Depot der Gesellschaft.
ETF sind dabei nur die Anlage, nicht der Durchführungsweg. Ein Exchange Traded Fund bildet einen Index ab, etwa einen weltweiten Aktienindex, zu geringen laufenden Kosten. In der bAV steckt er in einem von drei Mänteln:
Der Unterschied zum privaten Sparplan liegt nicht im Fonds, sondern im Geld, das hineinfließt: Beiträge der bAV kommen aus dem Unternehmen, vor Lohnsteuer bzw. als Betriebsausgabe. Der private Sparplan wird aus bereits versteuertem Einkommen gespeist.
Warum das für Geschäftsführer anders ist als für die Belegschaft
Für Arbeitnehmer regelt das Betriebsrentengesetz die Leitplanken. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG): Zu Rentenbeginn steht mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung, abzüglich der Anteile für Risikoschutz. Eine reine Beitragszusage ohne jede Garantie gibt es nur im Sozialpartnermodell, also mit Tarifvertrag.
Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gilt dieses Gesetz nicht (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Damit fallen die gesetzliche Mindestleistung, die gesetzliche Unverfallbarkeit und der Insolvenzschutz weg. Was seine Zusage trägt, sind der Vertrag und die Anerkennungsregeln des Finanzamts. Wie sich der Status entscheidet, steht im Beitrag zur Geschäftsführerversorgung für beherrschende GGF.
Das ist Risiko und Spielraum zugleich. Der beherrschende GGF kann eine Zusage mit hoher Aktienquote und wenig Garantie vereinbaren und deutlich oberhalb der Beträge, die für die Belegschaft üblich sind. Dafür prüft das Finanzamt jede Zusage an ihn am Fremdvergleich.
Die drei Wege im Vergleich
- Zuwendungen als Betriebsausgabe, ohne feste Obergrenze wie bei § 3 Nr. 63 EStG
- Rückdeckung meist als Fondspolice
- Beiträge müssen gleichbleibend oder steigend sein
- Keine Rückstellung in der Bilanz der GmbH
- Beitrag steuerfrei bis 8 % der BBG (2026: 8.112 Euro im Jahr)
- ETF-Auswahl aus der Fondspalette des Versicherers
- Keine Rückstellung in der Bilanz
- Versicherungskosten schmälern die Fondsrendite
- Rückstellung nach § 6a EStG mindert den Gewinn
- Rückdeckung im Depot der GmbH: freie ETF-Wahl, keine Versicherungskosten
- Depot an den Geschäftsführer verpfändbar
- Verpflichtung steht in der Bilanz, wirkt auf Nachfolge und Verkauf
Die Unterstützungskasse ist der Weg, den wir für Geschäftsführer in den meisten Fällen umsetzen. Sie hat keine feste Obergrenze wie die Direktversicherung, belastet die Bilanz der GmbH nicht mit einer Rückstellung und lässt sich mit einer fondsgebundenen Rückdeckung unterlegen, in der ETF-Portfolios laufen. Die Zuwendungen sind Betriebsausgaben, die Versorgung liegt bei einem externen Träger. Bei Nachfolge oder Verkauf ist sie deutlich einfacher zu handhaben als eine Zusage in der eigenen Bilanz.
Die Pensionszusage mit Depot ist der Weg, den Geschäftsführer oft meinen, wenn sie vom „Investieren über die GmbH" sprechen. Neu eingerichtet wird sie heute selten: Die Verpflichtung steht in der Bilanz, wirkt auf Bonität, Unternehmenswert und jede Nachfolgelösung, und die Erträge des Depots werden auf Ebene der GmbH besteuert. Relevant ist sie vor allem als Bestandsfall. Was eine bestehende Zusage in der Bilanz auslöst und wie sie wieder herauskommt, steht im Beitrag Pensionszusage auslagern.
Den Vorteil für Ihre GmbH berechnen
Wie viel der Weg über die Gesellschaft gegenüber der privaten Anlage ausmacht, hängt an Ihrem Gehalt, Ihrem Steuersatz und der Laufzeit. Der bAV-Rechner für Geschäftsführer zeigt in wenigen Minuten, welchen Betrag die GmbH einsetzen kann und was davon im Vergleich zur Auszahlung als Gehalt ankommt. Das Ergebnis ist eine Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall, aber eine belastbare Größenordnung für das Gespräch mit dem Steuerberater.
Die Direktversicherung ist der Einstieg mit dem geringsten Aufwand, für Geschäftsführer mit höherem Bedarf aber nur ein Teil der Lösung:
§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4 SvEV; Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 Euro
Steuern: Einzahlung, Ansparphase, Auszahlung
Drei Zeitpunkte, drei Regeln. Der Vorteil der bAV liegt darin, dass die Besteuerung nach hinten wandert; der Preis ist, dass das Geld bis dahin gebunden ist.
- EinzahlungDirektversicherung: bis 8 % der BBG steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Unterstützungskasse: Zuwendungen als Betriebsausgabe. Pensionszusage: Rückstellung nach § 6a EStG mindert den steuerlichen Gewinn.
- AnsparphaseIn Fondspolice und Unterstützungskasse fällt auf Umschichtungen keine Abgeltungsteuer beim Geschäftsführer an. Im Depot der GmbH werden Erträge auf Gesellschaftsebene besteuert, mit Teilfreistellung für Aktienfonds.
- AuszahlungRente oder Kapital werden beim Geschäftsführer nachgelagert besteuert, mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Bei der Pensionszusage zahlt die GmbH und löst die Rückstellung auf.
Der private ETF-Sparplan kennt nur einen Zeitpunkt: Eingezahlt wird aus versteuertem Netto, laufende Erträge und Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) mit Teilfreistellung für Aktienfonds (§ 20 InvStG). Welcher Weg am Ende mehr übrig lässt, hängt vom Steuersatz heute, dem Steuersatz im Ruhestand und der Laufzeit ab. Das ist eine Rechnung für den Einzelfall, keine Pauschalaussage.
ETF-bAV oder privater ETF-Sparplan?
- Beiträge aus unversteuertem Unternehmensgeld
- Bei der Pensionszusage: Gewinnminderung durch die Rückstellung
- Versorgung ist vertraglich geregelt, auch für Hinterbliebene
- Disziplin: das Geld ist zweckgebunden
- Jederzeit verfügbar, keine Bindung bis zum Ruhestand
- Keine Vertrags- und Verwaltungskosten
- Keine Prüfung durch das Finanzamt, keine Bilanzwirkung
- Unabhängig vom Schicksal der GmbH
In der Praxis ist es selten ein Entweder-oder. Die Belegschaftsregel „erst die Förderung ausschöpfen, dann privat" gilt beim Geschäftsführer eingeschränkt, weil seine Förderung an Erdienbarkeit und Angemessenheit hängt. Die Reihenfolge lautet deshalb: Status klären, Bedarf beziffern, dann entscheiden, welcher Anteil in die GmbH-Versorgung und welcher ins Privatvermögen geht. Mit dem Steuerberater, nicht an ihm vorbei.
Woran ETF-Zusagen scheitern
Von der Idee zur Zusage
Der Ablauf ist derselbe wie bei jeder Geschäftsführerversorgung, nur mit einer zusätzlichen Entscheidung über die Anlage. In den meisten Fällen endet er bei der Unterstützungskasse mit fondsgebundener Rückdeckung:
- Status und BestandStatusfeststellung, vorhandene Zusagen und Verträge sichten. Altzusagen werden bewertet, nicht überschrieben.
- Bedarf und WegVersorgungslücke beziffern, Durchführungsweg nach Status, Alter und Nachfolgeplanung wählen.
- Anlage und GarantieETF-Tarif, Fondspolice oder Depot; Garantieniveau festlegen; Anbieter vergleichen statt Hausprodukt.
- Beschluss und VertragZusage schriftlich, Rückdeckung verpfändet, Unterlagen für Steuerberater und Finanzamt vollständig.
Rechnen Sie zuerst selbst: Der bAV-Rechner für Geschäftsführer liefert die Größenordnung für Ihre GmbH. Für die konkrete Zahl erstellen wir innerhalb von 3 Werktagen eine Beispielrechnung zu Ihrer Konstellation: Anteile, bestehende Zusage und Zeithorizont genügen als Angaben.
Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Rechenbeispiele sind Modellrechnungen ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
