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Ratgeber für Geschäftsführer · 3. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit

bAV mit ETF: Altersvorsorge über die GmbH für Geschäftsführer

Drei Wege, ETF in die Geschäftsführerversorgung zu holen, mit Rechner für den Vorteil über die GmbH.

Beratungsgespräch zur Geschäftsführerversorgung: Wege über die GmbH mit ETF-Anlage

Viele Geschäftsführer legen privat in ETF an und lassen die GmbH außen vor. Dabei kann die Gesellschaft dieselbe Anlage in die Versorgung ihres Geschäftsführers holen, mit anderen Steuerregeln und anderen Grenzen. Dieser Beitrag zeigt die drei Wege, was sie steuerlich unterscheidet und woran sie scheitern.

Was „bAV mit ETF" bedeutet

Die betriebliche Altersversorgung schreibt keine Anlageform vor. Sie legt fest, wer die Zusage erteilt, welcher Durchführungsweg sie trägt und wie Beiträge und Leistungen besteuert werden. Was innerhalb dieses Rahmens mit dem Geld passiert, entscheidet der Vertrag: klassischer Deckungsstock, Fondspolice oder ein Depot der Gesellschaft.

ETF sind dabei nur die Anlage, nicht der Durchführungsweg. Ein Exchange Traded Fund bildet einen Index ab, etwa einen weltweiten Aktienindex, zu geringen laufenden Kosten. In der bAV steckt er in einem von drei Mänteln:

Unterstützungskasse mit Fondsanlage
Ein externer Versorgungsträger hält die Rückdeckung als Fondspolice mit ETF. Bilanzneutral, ohne feste Obergrenze. Der Regelweg für Geschäftsführer.
Fondsgebundene Direktversicherung
Die GmbH schließt eine Lebensversicherung auf den Geschäftsführer ab, deren Sparanteil in ETF fließt. Schlank, in der Höhe begrenzt.
Pensionszusage mit Depot-Rückdeckung
Die GmbH sagt die Leistung selbst zu und hält die Rückdeckung im eigenen Depot. Steht in der Bilanz, heute meist Bestandsfall.

Der Unterschied zum privaten Sparplan liegt nicht im Fonds, sondern im Geld, das hineinfließt: Beiträge der bAV kommen aus dem Unternehmen, vor Lohnsteuer bzw. als Betriebsausgabe. Der private Sparplan wird aus bereits versteuertem Einkommen gespeist.

Warum das für Geschäftsführer anders ist als für die Belegschaft

Für Arbeitnehmer regelt das Betriebsrentengesetz die Leitplanken. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG): Zu Rentenbeginn steht mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung, abzüglich der Anteile für Risikoschutz. Eine reine Beitragszusage ohne jede Garantie gibt es nur im Sozialpartnermodell, also mit Tarifvertrag.

Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gilt dieses Gesetz nicht (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Damit fallen die gesetzliche Mindestleistung, die gesetzliche Unverfallbarkeit und der Insolvenzschutz weg. Was seine Zusage trägt, sind der Vertrag und die Anerkennungsregeln des Finanzamts. Wie sich der Status entscheidet, steht im Beitrag zur Geschäftsführerversorgung für beherrschende GGF.

Das ist Risiko und Spielraum zugleich. Der beherrschende GGF kann eine Zusage mit hoher Aktienquote und wenig Garantie vereinbaren und deutlich oberhalb der Beträge, die für die Belegschaft üblich sind. Dafür prüft das Finanzamt jede Zusage an ihn am Fremdvergleich.

Die drei Wege im Vergleich

Meist passendUnterstützungskasse mit FondsanlageRegelweg für Geschäftsführer, bilanzneutral
  • Zuwendungen als Betriebsausgabe, ohne feste Obergrenze wie bei § 3 Nr. 63 EStG
  • Rückdeckung meist als Fondspolice
  • Beiträge müssen gleichbleibend oder steigend sein
  • Keine Rückstellung in der Bilanz der GmbH
Fondsgebundene DirektversicherungBaustein, steuerlich gedeckelt
  • Beitrag steuerfrei bis 8 % der BBG (2026: 8.112 Euro im Jahr)
  • ETF-Auswahl aus der Fondspalette des Versicherers
  • Keine Rückstellung in der Bilanz
  • Versicherungskosten schmälern die Fondsrendite
Pensionszusage mit Depot-RückdeckungBestandsfall, heute selten neu
  • Rückstellung nach § 6a EStG mindert den Gewinn
  • Rückdeckung im Depot der GmbH: freie ETF-Wahl, keine Versicherungskosten
  • Depot an den Geschäftsführer verpfändbar
  • Verpflichtung steht in der Bilanz, wirkt auf Nachfolge und Verkauf

Die Unterstützungskasse ist der Weg, den wir für Geschäftsführer in den meisten Fällen umsetzen. Sie hat keine feste Obergrenze wie die Direktversicherung, belastet die Bilanz der GmbH nicht mit einer Rückstellung und lässt sich mit einer fondsgebundenen Rückdeckung unterlegen, in der ETF-Portfolios laufen. Die Zuwendungen sind Betriebsausgaben, die Versorgung liegt bei einem externen Träger. Bei Nachfolge oder Verkauf ist sie deutlich einfacher zu handhaben als eine Zusage in der eigenen Bilanz.

Die Pensionszusage mit Depot ist der Weg, den Geschäftsführer oft meinen, wenn sie vom „Investieren über die GmbH" sprechen. Neu eingerichtet wird sie heute selten: Die Verpflichtung steht in der Bilanz, wirkt auf Bonität, Unternehmenswert und jede Nachfolgelösung, und die Erträge des Depots werden auf Ebene der GmbH besteuert. Relevant ist sie vor allem als Bestandsfall. Was eine bestehende Zusage in der Bilanz auslöst und wie sie wieder herauskommt, steht im Beitrag Pensionszusage auslagern.

Den Vorteil für Ihre GmbH berechnen

Wie viel der Weg über die Gesellschaft gegenüber der privaten Anlage ausmacht, hängt an Ihrem Gehalt, Ihrem Steuersatz und der Laufzeit. Der bAV-Rechner für Geschäftsführer zeigt in wenigen Minuten, welchen Betrag die GmbH einsetzen kann und was davon im Vergleich zur Auszahlung als Gehalt ankommt. Das Ergebnis ist eine Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall, aber eine belastbare Größenordnung für das Gespräch mit dem Steuerberater.

Die Direktversicherung ist der Einstieg mit dem geringsten Aufwand, für Geschäftsführer mit höherem Bedarf aber nur ein Teil der Lösung:

Steuerlich geförderte Höchstbeiträge Direktversicherung 2026
  • steuerfrei (8 % der BBG)8.112 €
  • davon sozialversicherungsfrei (4 % der BBG)für den beherrschenden GGF meist ohne Belang, da nicht pflichtversichert4.056 €

§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4 SvEV; Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 Euro

Steuern: Einzahlung, Ansparphase, Auszahlung

Drei Zeitpunkte, drei Regeln. Der Vorteil der bAV liegt darin, dass die Besteuerung nach hinten wandert; der Preis ist, dass das Geld bis dahin gebunden ist.

  1. EinzahlungUnternehmen
    Direktversicherung: bis 8 % der BBG steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Unterstützungskasse: Zuwendungen als Betriebsausgabe. Pensionszusage: Rückstellung nach § 6a EStG mindert den steuerlichen Gewinn.
  2. AnsparphaseMantel entscheidet
    In Fondspolice und Unterstützungskasse fällt auf Umschichtungen keine Abgeltungsteuer beim Geschäftsführer an. Im Depot der GmbH werden Erträge auf Gesellschaftsebene besteuert, mit Teilfreistellung für Aktienfonds.
  3. Auszahlung§ 22 Nr. 5 EStG
    Rente oder Kapital werden beim Geschäftsführer nachgelagert besteuert, mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Bei der Pensionszusage zahlt die GmbH und löst die Rückstellung auf.

Der private ETF-Sparplan kennt nur einen Zeitpunkt: Eingezahlt wird aus versteuertem Netto, laufende Erträge und Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) mit Teilfreistellung für Aktienfonds (§ 20 InvStG). Welcher Weg am Ende mehr übrig lässt, hängt vom Steuersatz heute, dem Steuersatz im Ruhestand und der Laufzeit ab. Das ist eine Rechnung für den Einzelfall, keine Pauschalaussage.

ETF-bAV oder privater ETF-Sparplan?

Was für die bAV über die GmbH spricht
  • Beiträge aus unversteuertem Unternehmensgeld
  • Bei der Pensionszusage: Gewinnminderung durch die Rückstellung
  • Versorgung ist vertraglich geregelt, auch für Hinterbliebene
  • Disziplin: das Geld ist zweckgebunden
Was für den privaten Sparplan spricht
  • Jederzeit verfügbar, keine Bindung bis zum Ruhestand
  • Keine Vertrags- und Verwaltungskosten
  • Keine Prüfung durch das Finanzamt, keine Bilanzwirkung
  • Unabhängig vom Schicksal der GmbH

In der Praxis ist es selten ein Entweder-oder. Die Belegschaftsregel „erst die Förderung ausschöpfen, dann privat" gilt beim Geschäftsführer eingeschränkt, weil seine Förderung an Erdienbarkeit und Angemessenheit hängt. Die Reihenfolge lautet deshalb: Status klären, Bedarf beziffern, dann entscheiden, welcher Anteil in die GmbH-Versorgung und welcher ins Privatvermögen geht. Mit dem Steuerberater, nicht an ihm vorbei.

Woran ETF-Zusagen scheitern

Produkt vor Status
Wer mit dem ETF-Tarif anfängt, baut auf einer Grundlage, die das Finanzamt nicht anerkennen muss.
Statusfeststellung nach § 7a SGB IV, dann den Weg wählen
Zusage zu spät erteilt
Beim beherrschenden GGF verlangt die Rechtsprechung in der Regel mindestens zehn Jahre zwischen Zusage und Ruhestand. Eine Zusage mit 58 ist selten erdienbar.
Zusage früh aufsetzen, Höhe später im Rahmen der Angemessenheit anpassen
Nachbessern der Altzusage
Rückwirkende Erhöhungen sind beim beherrschenden GGF nicht zulässig. Wer eine klassische Zusage „auf ETF umstellt", darf nur die Anlage ändern.
Rückdeckung anpassen, Zusage unverändert lassen
Garantie unterschätzt
Weniger Garantie bedeutet mehr Aktienquote, aber auch Schwankung kurz vor dem Ruhestand. Der Vertrag muss regeln, was dann gilt.
Garantieniveau bewusst wählen und in die Beispielrechnung aufnehmen
Depot ohne Verpfändung
Ohne Verpfändung gehört das Depot im Insolvenzfall den Gläubigern, nicht der Versorgung. Für den beherrschenden GGF gibt es keinen gesetzlichen Insolvenzschutz.
Rückdeckung an den Geschäftsführer verpfänden

Von der Idee zur Zusage

Der Ablauf ist derselbe wie bei jeder Geschäftsführerversorgung, nur mit einer zusätzlichen Entscheidung über die Anlage. In den meisten Fällen endet er bei der Unterstützungskasse mit fondsgebundener Rückdeckung:

  1. Status und BestandWoche 1
    Statusfeststellung, vorhandene Zusagen und Verträge sichten. Altzusagen werden bewertet, nicht überschrieben.
  2. Bedarf und Wegmit dem Steuerberater
    Versorgungslücke beziffern, Durchführungsweg nach Status, Alter und Nachfolgeplanung wählen.
  3. Anlage und GarantieMarktvergleich
    ETF-Tarif, Fondspolice oder Depot; Garantieniveau festlegen; Anbieter vergleichen statt Hausprodukt.
  4. Beschluss und VertragGesellschafterbeschluss
    Zusage schriftlich, Rückdeckung verpfändet, Unterlagen für Steuerberater und Finanzamt vollständig.

Rechnen Sie zuerst selbst: Der bAV-Rechner für Geschäftsführer liefert die Größenordnung für Ihre GmbH. Für die konkrete Zahl erstellen wir innerhalb von 3 Werktagen eine Beispielrechnung zu Ihrer Konstellation: Anteile, bestehende Zusage und Zeithorizont genügen als Angaben.

Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Rechenbeispiele sind Modellrechnungen ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Quellen (4)
  1. § 3 Nr. 63 EStG — Steuerfreie Beiträge an Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
  2. § 1 BetrAVG — Zusagearten, Beitragszusage mit Mindestleistung
  3. § 6a EStG — Pensionsrückstellung
  4. § 22 Nr. 5 EStG — Nachgelagerte Besteuerung von Leistungen aus der bAV
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Häufige Fragen

Kann eine GmbH die Altersvorsorge ihres Geschäftsführers in ETF anlegen?

Ja, über drei Wege: eine rückgedeckte Unterstützungskasse mit Fondsanlage (der Weg, den wir für Geschäftsführer meist umsetzen), eine fondsgebundene Direktversicherung mit ETF-Tarif oder, vor allem im Bestand, eine Pensionszusage mit Depot-Rückdeckung. Welcher Weg trägt, hängt vom Status des Geschäftsführers, seinem Alter bei der Zusage und der Nachfolgeplanung ab. Eine Größenordnung liefert der bAV-Rechner für Geschäftsführer.

Ist die bAV mit ETF besser als ein privater ETF-Sparplan?

Anders, nicht pauschal besser. Die bAV wird aus unversteuertem Unternehmensgeld gespeist und erst bei Auszahlung besteuert; der private Sparplan läuft aus versteuertem Einkommen, ist dafür jederzeit verfügbar und ohne Vertragskosten. Für viele Geschäftsführer ist die Kombination sinnvoll, nicht das Entweder-oder.

Gibt es bei der ETF-bAV eine Garantie?

Bei Arbeitnehmern verlangt das Betriebsrentengesetz bei Entgeltumwandlung mindestens eine Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gilt das Gesetz nicht; bei ihm bestimmt der Vertrag, wie viel Garantie enthalten ist. Weniger Garantie heißt mehr Aktienquote und mehr Schwankung.

Wie hoch darf der Beitrag in einer ETF-Direktversicherung sein?

Steuerfrei sind 2026 bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, das sind 8.112 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 63 EStG). Für Geschäftsführer mit höherem Versorgungsbedarf ist die Direktversicherung deshalb meist ein Baustein, nicht die ganze Lösung.

Was prüft das Finanzamt bei einer Pensionszusage mit Depot-Rückdeckung?

Dieselben Punkte wie bei jeder Zusage an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Schriftform, Erdienbarkeit (in der Regel mindestens zehn Jahre bis zum Ruhestand), Angemessenheit der Gesamtvergütung, Finanzierbarkeit und kein rückwirkendes Nachbessern. Die Anlageform der Rückdeckung ändert an dieser Prüfung nichts.

Kann ich eine bestehende klassische Zusage auf ETF umstellen?

Die Rückdeckung lässt sich in vielen Fällen anpassen oder ergänzen, die Zusage selbst sollte dabei unverändert bleiben, sonst droht beim beherrschenden GGF das Nachzahlungsverbot. Erster Schritt ist eine Bewertung der bestehenden Zusage, dann die Entscheidung über die Anlage.