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Ratgeber für Geschäftsführer · 2. September 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Pensionszusage auslagern: Gründe, Wege, Bilanzwirkung und Ablauf für Geschäftsführer

Pensionszusage auslagern: Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Rentnergesellschaft oder Liquidation — welcher Weg wann trägt, Bilanzwirkung, Ablauf.

Geschäftsführervorsorge modern gedacht: Mehr Rendite, weniger Garantie – und klare Steuervorteile

Eine Pensionszusage aus den Neunzigern steht heute in vielen GmbH-Bilanzen mit einem Wert, den seit Jahren niemand nachgerechnet hat. Sie wird zum Problem, sobald Verkauf, Nachfolge oder ein Bankgespräch anstehen. Dann ist die Frage, wie sich die Pensionszusage auslagern lässt, plötzlich dringend. Dieser Beitrag ordnet Gründe, Wege, Bilanzwirkung und Ablauf.

Warum Pensionszusagen zum Bilanzthema werden

Dieselbe Verpflichtung hat zwei Werte. In der Steuerbilanz wird die Pensionsrückstellung mit 6 % abgezinst (§ 6a Abs. 3 EStG). In der Handelsbilanz gilt der Durchschnittszins der letzten zehn Jahre (§ 253 Abs. 2 HGB), und der liegt seit Jahren weit unter 6 %. Je niedriger der Zins, desto höher die Rückstellung. Der handelsrechtliche Wert ist deshalb regelmäßig deutlich größer als der steuerliche.

Der handelsrechtliche Wert ist der, den andere sehen. Bank, Käufer und Nachfolger lesen die Handelsbilanz. Dort mindert die Rückstellung das Eigenkapital, und der Unterschiedsbetrag aus der Zinsänderung ist nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. Eine Zusage, die 1998 als überschaubar geplant war, kann so zum größten Posten auf der Passivseite werden.

Dazu kommt die Deckungslücke. Steht der Verpflichtung keine oder eine zu kleine Rückdeckungsversicherung gegenüber, trägt die Gesellschaft die Differenz aus dem laufenden Geschäft, Jahr für Jahr, bis zum Ende der Rentenzahlung. Ob die Rückdeckung reicht, steht in keiner der beiden Bilanzen; das zeigt nur ein Gutachten.

Gründe, eine Pensionszusage auszulagern

Unternehmensverkauf

Kaum ein Käufer übernimmt eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem abgebenden Gesellschafter. Die Zusage wird zum Verhandlungsgegenstand oder zum Dealbreaker.

Nachfolge

Eine ungeklärte Zusage belastet jede Übergabe, innerfamiliär wie extern. Der Nachfolger erbt eine Verpflichtung, deren Höhe er nicht kennt.

Bilanz und Bonität

Eigenkapitalquote und Rating leiden unter einer großen Rückstellung; die Ausschüttungssperre begrenzt, was an die Gesellschafter fließen darf.

Haftung und Langlebigkeit

Bei einer Direktzusage haftet die Gesellschaft für die zugesagte Leistung, unabhängig davon, wie sich die Rückdeckung entwickelt und wie lange die Rente läuft.

Liquidation

Eine GmbH mit offener Pensionsverpflichtung lässt sich nicht abwickeln, bevor die Verpflichtung geregelt ist.

Der Grund bestimmt den Weg

Wer verkaufen will, braucht eine vollständige Lösung. Wer die Bilanz entlasten will, kommt oft mit einer Teilauslagerung aus. Wer abwickeln will, hat einen eigenen gesetzlichen Weg.

Die Wege im Überblick

Die Auslagerung trennt die Zusage in zwei Teile: den bereits erdienten Teil (Past Service) und den noch zu erdienenden Teil (Future Service). Für beide gibt es unterschiedliche Träger, in der Praxis meist eine Kombination.

PensionsfondsErdienter Teil, Einmalbeitrag
  • Die Gesellschaft zahlt einen Einmalbeitrag in Höhe des Barwerts der erdienten Anwartschaft
  • Übergang für den Geschäftsführer steuerfrei (§ 3 Nr. 66 EStG)
  • Aufwand über der aufgelösten Rückstellung auf Antrag über zehn Jahre als Betriebsausgabe (§ 4e Abs. 3 EStG)
  • Rückstellung verschwindet aus beiden Bilanzen
  • Typischer Anlass: Verkauf, Nachfolge
Rückgedeckte UnterstützungskasseKünftiger Teil, laufende Dotierung
  • Externer Träger verspricht die Leistung und unterlegt sie mit einer Versicherung
  • Zuwendungen sind Betriebsausgabe nach § 4d EStG
  • In der Handelsbilanz keine Rückstellung mehr, weil die Verpflichtung mittelbar ist
  • Gesellschaft haftet weiter subsidiär, falls die Kasse nicht leistet
  • Typischer Anlass: Bilanzentlastung, Weiterführung
Meist passendKombination beider WegeGesamte Zusage
  • Erdienter Teil auf den Pensionsfonds, künftiger Teil auf die Unterstützungskasse
  • Effekte beider Träger
  • Typischer Anlass: vollständige Auslagerung

Drei Sonderwege kommen in bestimmten Konstellationen dazu:

Rentnergesellschaft

Die Verpflichtung wird zusammen mit Vermögen in eine eigene Gesellschaft abgespalten (Umwandlungsrecht), das operative Geschäft wird verpflichtungsfrei verkauft. Die Ausstattung muss die Renten dauerhaft tragen; das Bundesarbeitsgericht prüft das streng. Aufwendig, passt zu größeren Verpflichtungen.

Liquidationsversicherung

Wird die GmbH abgewickelt, erlaubt § 4 Abs. 4 BetrAVG die Übertragung auf eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen, ohne Zustimmung des Versorgungsberechtigten, wenn die Leistungen gleichwertig bleiben.

Abfindung oder Verzicht

Anspruch ganz oder teilweise. Enge Grenzen, verdeckte Einlage oder Zufluss möglich. Sonderfälle, nur mit Steuerberater.

Was in der Bilanz passiert

Steuerbilanz
  • Pensionsrückstellung nach § 6a EStG wird aufgelöst
  • Dem Ertrag aus der Auflösung steht der Einmalbeitrag als Aufwand gegenüber
  • Übersteigt der Beitrag die Rückstellung (wegen des 6 %-Zinses der Regelfall), wird der übersteigende Teil auf Antrag über zehn Jahre verteilt
  • Ohne Antrag entfällt die Steuerfreiheit beim Geschäftsführer
Handelsbilanz
  • Rückstellung nach § 253 HGB entfällt, die Ausschüttungssperre ebenfalls
  • Eigenkapital steigt um den Betrag, um den die handelsrechtliche Rückstellung die Rückdeckung überstieg
  • Abzüglich dessen, was die Gesellschaft für den Einmalbeitrag nachschießen muss
Liquidität
  • Der Einmalbeitrag muss finanziert werden
  • Bestehende Rückdeckungsversicherungen werden in der Regel auf den Pensionsfonds übertragen
  • Die Differenz zum Barwert kommt aus der Kasse oder wird finanziert
  • Hier scheitert eine Auslagerung, nicht am Steuerrecht

Ablauf in fünf Schritten

  1. Aktuelles Gutachten einholenGrundlage

    Beide Bilanzwerte, Barwert der erdienten Anwartschaft, Stand der Rückdeckung. Ohne Gutachten gibt es keine Entscheidungsgrundlage.

  2. Zielbild festlegenVerkauf, Nachfolge, Bilanz, Abwicklung

    Daraus folgt, ob der erdiente Teil, der künftige Teil oder die gesamte Zusage ausgelagert wird.

  3. Steuerliche WürdigungMit dem Steuerberater

    Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG, Behandlung der Rückdeckung, Folgen für den Geschäftsführer. GfbV liefert Zahlen und Varianten; die Würdigung bleibt beim Steuerberater.

  4. Träger auswählenMarktvergleich

    Pensionsfonds und Unterstützungskassen im Vergleich: Kosten, Anlagekonzept, Verwaltung. Als Makler vergleichen wir, statt ein Hausprodukt zu setzen.

  5. Beschluss und UmsetzungVertrag und Meldung

    Gesellschafterbeschluss, Zustimmung des Versorgungsberechtigten, Übertragungsvertrag, Anpassung der Zusage, Meldung an den Pensions-Sicherungs-Verein, soweit die Zusage dort erfasst ist.

Zeitbedarf: Gutachten, Steuerabstimmung und Trägerauswahl brauchen Vorlauf. Wer in zwei Jahren verkaufen will, beginnt jetzt, nicht erst, wenn der Kaufinteressent die Due Diligence eröffnet.

Fünf Fehler, die die Auslagerung teuer machen

Ohne aktuelles Gutachten entscheiden

Wer mit dem Steuerbilanzwert plant, unterschätzt den Einmalbeitrag.

Beide Bilanzwerte und den Barwert vorab ermitteln lassen
Nur die Steuer rechnen, nicht die Liquidität

Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 66 EStG hilft nichts, wenn der Einmalbeitrag die Kasse leert.

Finanzierung des Einmalbeitrags vor der Entscheidung klären
Verzicht statt Auslagerung

Ein Verzicht auf den erdienten Teil gilt als verdeckte Einlage und kann beim Geschäftsführer zu einem fiktiven Zufluss führen.

Erdienten Teil übertragen statt darauf zu verzichten
Zu spät anfangen

Eine Auslagerung während der Verkaufsverhandlung ist teurer als eine, die vorher abgeschlossen ist.

Auslagerung vor der Verkaufsverhandlung abschließen
Den Steuerberater übergehen

Jede Variante hat eigene Folgen für Gesellschaft und Geschäftsführer; sie gehören vorher gerechnet, nicht in der Betriebsprüfung diskutiert.

Jede Variante vorher mit dem Steuerberater rechnen

Bestehende Zusage bewerten lassen

Rechnen statt raten: GfbV bewertet vorhandene Zusagen, zeigt Deckungslücken und rechnet die Auslagerungswege durch, als Makler mit Marktvergleich, nicht mit einem Hausprodukt, und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Ob das Betriebsrentengesetz für Ihre Zusage überhaupt gilt, hängt vom Status ab; die Regeln für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer stehen im eigenen Beitrag.

Wie eine Versorgung von Anfang an so aufgesetzt wird, dass sie später nicht ausgelagert werden muss, erklärt die Seite Geschäftsführerversorgung; den Bestand insgesamt prüfen wir unter Bestand prüfen.

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Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Quellen (4)
  1. § 6a EStG — Pensionsrückstellung
  2. § 253 HGB — Zugangs- und Folgebewertung, Abzinsung von Rückstellungen
  3. § 3 EStG — Steuerfreie Einnahmen (Nr. 66: Übertragung auf einen Pensionsfonds)
  4. § 4e EStG — Beiträge an Pensionsfonds (Abs. 3: Verteilung über zehn Jahre)
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Häufige Fragen

Was bedeutet es, eine Pensionszusage auszulagern?

Die Gesellschaft löst die Versorgungsverpflichtung gegenüber dem Geschäftsführer ganz oder teilweise aus ihrer Bilanz und überträgt sie auf einen externen Träger — einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine eigene Rentnergesellschaft. Die Zusage bleibt bestehen, aber nicht mehr als Rückstellung in der Handelsbilanz der operativen Gesellschaft.

Welche Wege gibt es, eine Pensionszusage auszulagern?

Der erdiente Teil der Zusage kann auf einen Pensionsfonds übertragen werden (steuerfrei nach § 3 Nr. 66 EStG, wenn der Betriebsausgabenabzug über zehn Jahre verteilt wird, § 4e Abs. 3 EStG). Der noch zu erdienende Teil geht auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Alternativ wird die gesamte Verpflichtung in eine Rentnergesellschaft abgespalten oder bei Liquidation nach § 4 Abs. 4 BetrAVG auf eine Pensionskasse oder Lebensversicherung übertragen.

Was kostet die Auslagerung auf einen Pensionsfonds?

Der Einmalbeitrag entspricht dem Barwert der erdienten Verpflichtung, den ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Er liegt in der Regel deutlich über der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz, weil diese mit 6 % abgezinst ist (§ 6a EStG), der Pensionsfonds aber mit marktnahen Zinsen rechnet. Die Differenz muss die Gesellschaft aus Rückdeckung oder Liquidität finanzieren.

Wie wird eine bestehende Pensionszusage bewertet?

Durch ein versicherungsmathematisches Gutachten, das zwei Werte liefert: die Pensionsrückstellung für die Steuerbilanz mit 6 % Rechnungszins (§ 6a EStG) und den Wert für die Handelsbilanz mit dem Durchschnittszins der letzten zehn Jahre (§ 253 HGB). Der zweite Wert ist regelmäßig deutlich höher — er ist die Zahl, die ein Käufer oder eine Bank sieht. Das Gutachten gehört jährlich erneuert.

Was passiert mit der Zusage beim Unternehmensverkauf?

Sie muss geregelt werden, bevor verhandelt wird. Eine offene Pensionsverpflichtung gegenüber dem abgebenden Gesellschafter mindert in der Praxis den Kaufpreis oder verzögert den Abschluss. Wer den Verkauf in den nächsten Jahren plant, beginnt mit Gutachten und Zielbild früh — die Auslagerung braucht Vorlauf.

Ist ein Verzicht auf die Pensionszusage eine Alternative zur Auslagerung?

Nur in engen Grenzen. Ein Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf den bereits erdienten Teil wird steuerlich als verdeckte Einlage behandelt und kann bei ihm zu einem fiktiven Zufluss führen. Ein Verzicht auf den noch nicht erdienten Teil ist eher möglich. Beides gehört vorher mit dem Steuerberater gerechnet, nicht im Nachhinein repariert.

Welche Angaben braucht eine Beispielrechnung?

Die bestehende Zusage mit dem letzten Gutachten, den Stand der Rückdeckung, Gehalt, Alter und Beteiligungsquote des Geschäftsführers sowie den Zeithorizont — Verkauf, Nachfolge oder Weiterführung. Damit liegt die Konstellation in 3 Werktagen mit allen Annahmen vor.