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Betriebliche Altersvorsorge

bAV-Beratung für Arbeitgeber

Wie bAV-Beratung durch einen Makler abläuft und was sie den Arbeitgeber tatsächlich kostet.

bAV-Beratung für Arbeitgeber: Gespräch zwischen Berater und Geschäftsführung im Betrieb
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Schritte: Kennenlernen, Bestandsanalyse, Versorgungskonzept in 5 Werktagen, Einführung mit Einzelberatung, laufende Verwaltung.
  • Kein Beratungshonorar — die Vergütung läuft über die Versicherer; Sie tragen den Pflichtzuschuss von 15 Prozent (§ 1a BetrAVG) und internen Aufwand.
  • "Kostenlos" ist die bAV für keinen Arbeitgeber — ehrlich ist: kein Honorar, aber Zuschuss und Aufwand.
  • Der Makler arbeitet in Ihrem Auftrag und schuldet einen Marktvergleich (§§ 59, 60 VVG); der Versicherer-Außendienst vermittelt sein Haus.
  • Software verwaltet, berät aber niemanden — die Teilnahmequote hängt am Gespräch, nicht am Portal.
  • 71 Prozent Teilnahmequote in Betrieben, in denen jeder Beschäftigte einzeln beraten wird.
Im Detail

So läuft es: bAV-Beratung für Arbeitgeber

Wer für seinen Betrieb eine betriebliche Altersvorsorge einrichten oder ordnen will, bekommt Beratung von drei Seiten angeboten: vom Außendienst eines Versicherers, von einer bAV-Software und von einem Versicherungsmakler. Die drei arbeiten nach unterschiedlichen Regeln, werden unterschiedlich bezahlt und lassen unterschiedlich viel Arbeit bei Ihnen. bAV-Beratung für Arbeitgeber ist deshalb zuerst die Frage, wen Sie beauftragen — und erst danach eine Produktfrage.

Diese Seite beschreibt, wie die bAV-Beratung durch GfbV als Makler abläuft, welche Leistungen enthalten sind, was Sie als Arbeitgeber tatsächlich tragen und worin sich der Makler von den beiden anderen Wegen unterscheidet. Was Sie gesetzlich müssen und welche Durchführungswege es gibt, steht auf der Seite Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber.

Was bAV-Beratung durch einen Makler leistet — und was nicht

Beratung heißt hier nicht Produktverkauf. Ein Versicherungsmakler ist nach § 59 Absatz 3 VVG der Vermittler, den Sie beauftragen — nicht der Versicherer. Er muss seiner Empfehlung nach § 60 VVG eine hinreichende Zahl von Versicherern und Tarifen zugrunde legen und die Beratung nach § 61 VVG begründen und dokumentieren.

Was die Beratung umfasst: Bestandsanalyse, Versorgungskonzept, Vorlage für die Versorgungsordnung, Anbieterauswahl im Marktvergleich, Anbindung der Lohnbuchhaltung, Einzelberatung der Beschäftigten und die laufende Verwaltung der Verträge.

Was sie nicht umfasst: Steuer- und Rechtsberatung. Wir liefern Zahlen und Konzept; die steuerliche Würdigung nimmt Ihr Steuerberater vor, die arbeitsrechtliche Prüfung der Versorgungsordnung Ihr Anwalt. Das ist keine Lücke, sondern die gesetzliche Grenze eines Vermittlers nach § 34d GewO.

So läuft die bAV-Beratung ab: fünf Schritte

Ablauf der bAV-Beratung mit GfbV: Termin 1 Kennenlernen und Bestandsanalyse, nach fünf Werktagen liegt das Versorgungskonzept zur Freigabe vor, in der Einführung folgen Anbieterwahl, Lohnbuchhaltung und Einzelberatung der Beschäftigten mit 71 Prozent Teilnahmequote, danach laufende Verwaltung über GfbV
  1. Kennenlernen. Ein Gespräch, in dem wir Ihre Ausgangslage aufnehmen: Zahl der Beschäftigten, bestehende Verträge, und was Sie erreichen wollen — Bindung, Recruiting, Ordnung im Bestand, Versorgung der Geschäftsführung. Ihr Aufwand: ein Termin. Vorab erhalten Sie die Erstinformation nach § 15 VersVermV; darin steht, wer wir sind, wie wir vergütet werden und dass in beide Richtungen keine Beteiligung über 10 Prozent an einem Versicherer besteht.
  2. Bestandsanalyse. Wir prüfen, was schon läuft: Ist der 15-Prozent-Zuschuss überall eingerichtet, auch bei Verträgen von vor 2019? Gibt es eine Versorgungsordnung? Welche Zusagen stehen im Raum, und sind sie dokumentiert? Dafür genügen Vertragslisten und die Struktur der Belegschaft — keine Gesundheitsdaten, keine Einzelgehälter.
  3. Versorgungskonzept in 5 Werktagen. Durchführungsweg, Zuschussmodell, Personenkreis, Marktvergleich der Anbieter, Kostenrahmen — schriftlich, so dass Sie es Geschäftsführung und Steuerberater vorlegen können. Sie entscheiden; ohne Ihre Freigabe wird nichts eingerichtet.
  4. Einführung mit Einzelberatung. Wir richten das Versorgungswerk ein, binden die Lohnbuchhaltung an und sprechen mit jedem Beschäftigten einzeln — im Betrieb oder per Video. Aus über 110 betreuten Unternehmen und mehr als 3.100 Mitarbeitergesprächen wissen wir: In Betrieben mit dieser Einzelberatung liegt die Teilnahmequote bei 71 Prozent.
  5. Laufende Verwaltung. Eintritte, Austritte, Elternzeit, Beitragsänderungen, Rückfragen der Belegschaft — diese Vorgänge laufen über uns. Für Ihr Lohnbüro bleibt eine Zeile.

Leistungsumfang der bAV-Beratung im Überblick

  1. Erstgespräch und BestandsanalyseTermin 1 und danach
    Ausgangslage, Ziele, Altverträge und Zuschuss; Ihr Aufwand: ein Termin und die Vertragsliste.
  2. Versorgungskonzept5 Werktage
    Weg, Zuschuss, Personenkreis und Marktvergleich; Ihr Aufwand: die Freigabe.
  3. EinführungVersorgungsordnung, Anbieter, Lohnbüro, Einzelberatung
    Ihr Aufwand: Unterschrift, Entscheidung, eine Zeile im Lohnbüro, Räume und Zeitfenster.
  4. Verwaltunglaufend
    Ein- und Austritte, Änderungen, Anfragen; Ihr Aufwand: Personalwechsel melden.
  5. Geschäftsführungauf Wunsch
    Versorgung des GGF mit Beispielrechnung in 3 Werktagen; Ihr Aufwand: Steuerberater einbinden.

Für die Versorgung der Geschäftsführung gelten eigene Regeln. Status, steuerliche Anerkennung und Bilanzwirkung entscheiden dort über den Weg — das ist ein eigener Beratungsstrang, siehe Geschäftsführerversorgung.

Wer die bAV mit einem Gesundheitsbudget kombinieren will, bekommt beides aus einem Konzept. Welche Beiträge der Markt dafür aufruft, steht unter Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung.

Was die bAV-Beratung kostet — und was Sie tatsächlich tragen

Die Frage nach dem Preis ist berechtigt. Die übliche Antwort "kostenlos" ist trotzdem falsch, weil sie zwei Posten unterschlägt, die Sie sehr wohl tragen.

Für Sie entsteht kein gesondertes Beratungshonorar — unsere Vergütung läuft über die Versicherer. Das ist der Marktstandard bei Maklern: Die Courtage ist im Tarif einkalkuliert, wir stellen Ihnen keine Rechnung. Daraus folgt ein Interessenkonflikt, den wir nicht wegreden: Ein Makler verdient nur, wenn Verträge zustande kommen.

Zwei Regeln halten diesen Konflikt in Grenzen. Die Pflicht zum Marktvergleich nach § 60 VVG — wer ein Hausprodukt empfiehlt, verstößt dagegen. Und die Haftung des Maklers für Beratungsfehler nach § 63 VVG: Wer falsch berät, steht dafür ein, nicht Sie.

Was Sie trotzdem tragen — drei Posten:

  • Der Pflichtzuschuss. 15 Prozent des umgewandelten Entgelts nach § 1a Absatz 1a BetrAVG, soweit Sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen — seit 2022 auch für Verträge von vor 2019. Er ist keine Beratungskosten, sondern Gesetz, und fällt mit oder ohne Makler an. Wie er zu rechnen ist, steht unter Arbeitgeberzuschuss in der bAV.
  • Freiwillige Arbeitgeberbeiträge. Alles über 15 Prozent ist Ihre Entscheidung. Das Konzept rechnet Varianten durch, empfiehlt aber keine Höhe, die Sie nicht tragen wollen.
  • Interner Aufwand. Ein Termin, eine Vertragsliste aus dem Lohnbüro, Räume und Zeitfenster für die Einzelgespräche, später die Meldung von Personalwechseln. Das ist der Posten, an dem Versorgungswerke ohne Betreuung scheitern — nicht am Preis.

Wichtig: "Kostenlos" ist die bAV für keinen Arbeitgeber. Ehrlich ist: kein Honorar, aber Zuschuss und Aufwand — und der Aufwand ist die Größe, an der sich eine Beratung messen lassen muss.

Makler, Versicherer-Außendienst oder bAV-Software: worin sich die drei Wege unterscheiden

Alle drei nennen sich Beratung. Die Unterschiede liegen in vier Punkten: für wen der Berater arbeitet, wie breit die Auswahl ist, wer mit der Belegschaft spricht und wer nach der Einführung die Vorgänge bearbeitet.

Meist passendMaklerarbeitet in Ihrem Auftrag
  • Auftraggeber: Sie (§ 59 Abs. 3 VVG)
  • Produktauswahl: Markt, Vergleichspflicht (§ 60 VVG)
  • Beratung der Beschäftigten: Einzelgespräch im Betrieb, Verwaltung danach über den Makler
  • Haftung für Beratungsfehler: Makler (§ 63 VVG)
  • Kosten für Sie: kein Honorar, Courtage im Tarif
Versicherer-Außendienstarbeitet für sein Haus
  • Auftraggeber: der Versicherer (§ 59 Abs. 2 VVG)
  • Produktauswahl: Tarife des eigenen Hauses
  • Beratung der Beschäftigten: über den Vertreter, produktbezogen; Vorgänge bleiben im Lohnbüro
  • Haftung für Beratungsfehler: Versicherer für seinen Vertreter (§ 34d Abs. 7 GewO)
  • Kosten für Sie: kein Honorar, Provision im Tarif
bAV-Softwareverwaltet, berät nicht
  • Auftraggeber: Sie als Lizenznehmer
  • Produktauswahl: abhängig vom Anbieter
  • Beratung der Beschäftigten: Self-Service im Portal; Pflege im Portal durch Ihr Lohnbüro
  • Haftung für Beratungsfehler: nach Nutzungsvertrag
  • Kosten für Sie: Lizenz- oder Nutzungsgebühr

Der gebundene Vertreter ist kein schlechter Berater — er arbeitet nur für die andere Seite. Sein Auftrag ist der Absatz der Tarife seines Hauses; einen Marktvergleich schuldet er Ihnen nicht.

Software ist kein Gegner des Maklers. Wir arbeiten selbst mit digitaler Verwaltung, siehe Digitalisierung der bAV. Der Unterschied ist, wer die Gespräche mit der Belegschaft führt und wer für Fehler geradesteht. Ein Portal berät niemanden — es verwaltet, was jemand anderes eingerichtet hat.

Die Entscheidung hängt an Ihrer Ausgangslage. Wer 200 Beschäftigte, eine Personalabteilung und ein geordnetes Versorgungswerk hat, kann mit einem Portal gut fahren. Wer Altverträge "von irgendwann" hat und kein Lohnbüro, das Kapazität übrig hat, braucht zuerst jemanden, der ordnet und spricht.

Aus der Praxis: drei Ausgangslagen, mit denen Betriebe zu uns kommen

Die Betriebe, mit denen wir arbeiten, kommen vor allem aus dem Gesundheitswesen, aus IT und Tech, aus Handwerk und Handel — überwiegend mit 10 bis 250 Beschäftigten. Drei Ausgangslagen wiederholen sich.

Arztpraxis, 10 bis 30 Mitarbeitende
Fachkräftemangel bei den Medizinischen Fachangestellten, Tarifbindung als Rahmen, bAV nie thematisiert. Die Beratung beginnt mit der Frage, welcher Benefit auf Bindung wirkt, häufig in Kombination mit einem Gesundheitsbudget.
IT-Unternehmen, 50 bis 250 Mitarbeitende
HR braucht eine Antwort auf "Was bietet ihr?" gegenüber Konzernen. Häufiger Befund: Die bAV ist vorhanden, aber niemand nutzt sie, weil nie jemand mit den Beschäftigten gesprochen hat. Die Beratung beginnt mit der Einzelberatung, nicht mit einem neuen Tarif.
Handwerksbetrieb, 10 bis 50 Mitarbeitende
Lohnbuchhaltung am Limit, Einzelverträge aus verschiedenen Jahren, niemand weiß, ob der Zuschuss überall läuft. Die Beratung beginnt mit der Bestandsanalyse; wie sie abläuft, steht unter Bestehende bAV prüfen.

Nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage: Zahl der Beschäftigten, ob bereits Verträge laufen und was Sie erreichen wollen. Sie erhalten unseren Benefit-Check — eine schriftliche Einschätzung, was sich in Ihrem Betrieb prüfen lässt und welche Unterlagen wir dafür brauchen. Ein Berater meldet sich per E-Mail.

Nächster Schritt: Ihr Termin.

In 30 Minuten erhalten Sie eine komplette Auswertung Ihrer Situation. Kostenfrei und unverbindlich, per Video.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Quellen (4)
  1. § 1a BetrAVG — Anspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
  2. §§ 59–63 VVG — Versicherungsvermittler, Beratungsgrundlage, Beratungspflicht, Haftung
  3. § 34d GewO — Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler
  4. § 15 VersVermV — Erstinformation des Versicherungsvermittlers
Benefit-Check

Wo steht Ihr Benefit-Paket im Vergleich?

Sie erhalten eine Einordnung Ihrer Benefits gegenüber Arbeitgebern Ihrer Größe und Branche.

  • Vergleich mit dem Markt-Benchmark
  • Priorisierte Lücken
  • Nächste sinnvolle Schritte
  1. Absenden. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung.
  2. Einordnung. Ein Berater meldet sich per E-Mail.
  3. Termin. In 30 Minuten erhalten Sie eine komplette Auswertung Ihrer Situation.
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Häufige Fragen

Was kostet bAV-Beratung für Arbeitgeber?

Für Sie entsteht kein gesondertes Beratungshonorar — unsere Vergütung läuft über die Versicherer. Was Sie tragen, sind der gesetzliche Pflichtzuschuss von 15 Prozent auf umgewandeltes Entgelt (§ 1a BetrAVG) und der interne Aufwand für Termin, Unterlagen und Einzelgespräche. Kostenlos ist die bAV deshalb für keinen Arbeitgeber.

Worin unterscheidet sich ein bAV-Makler von einem Versicherungsvertreter?

Der Makler arbeitet in Ihrem Auftrag und muss seiner Empfehlung einen Marktvergleich zugrunde legen (§§ 59, 60 VVG). Der Vertreter arbeitet im Auftrag eines Versicherers und vermittelt dessen Tarife. Beide werden über den Tarif vergütet — der Unterschied liegt in Auswahl und Haftung, nicht im Preis.

Wie lange dauert es bis zum fertigen Versorgungskonzept?

Nach dem ersten Termin und der Bestandsanalyse liegt das Versorgungskonzept innerhalb von 5 Werktagen schriftlich vor. Die Einführung danach hängt von Ihrer Freigabe, der Anbieterwahl und den Terminen für die Einzelberatung ab — in der Regel bestimmen Sie das Tempo, nicht wir.

Brauchen wir bAV-Beratung, wenn wir schon Verträge haben?

Gerade dann. Bei Verträgen von vor 2019 fehlt der 15-Prozent-Zuschuss in der Praxis am häufigsten, und Einzelverträge ohne Versorgungsordnung erzeugen Ansprüche aus Gleichbehandlung. Die Bestandsanalyse klärt, ob geordnet, ergänzt oder gewechselt werden sollte — nicht jeder Bestand braucht neue Verträge.

Ersetzt die bAV-Beratung den Steuerberater?

Nein. Wir liefern Zahlen, Konzept und Marktvergleich; die steuerliche Würdigung und die Bilanzwirkung prüft Ihr Steuerberater. Bei Geschäftsführern stimmen wir jede Konstellation vorab mit ihm ab — mit ihm, nicht an ihm vorbei.

Wie läuft die Einzelberatung der Beschäftigten ab, und müssen alle teilnehmen?

Jeder Beschäftigte bekommt ein eigenes Gespräch — im Betrieb oder per Video —, in dem wir Entgeltumwandlung, Zuschuss und den Vertrag am eigenen Gehalt erklären. Die Teilnahme an der bAV bleibt freiwillig; niemand muss umwandeln. In Betrieben mit Einzelberatung liegt die Teilnahmequote bei 71 Prozent.

Beraten Sie auch zur Versorgung des Geschäftsführers?

Ja, als eigenen Strang mit eigenen Regeln: Status des Geschäftsführers, steuerliche Anerkennung und Bilanzwirkung entscheiden über den Weg. Eine Beispielrechnung liegt innerhalb von 3 Werktagen vor. Die Grundlagen stehen unter Geschäftsführerversorgung.

Lässt sich die bAV-Beratung mit einer betrieblichen Krankenversicherung verbinden?

Ja. Viele Betriebe, gerade Praxen und Dienstleister, wählen ein Gesundheitsbudget als Einstiegs-Benefit und ordnen die bAV im selben Konzept. Beide Bausteine laufen über dieselbe Einzelberatung und dieselbe Verwaltung.