- 8.450 €
- BBG Rentenversicherung 2026, Monat
- 101.400 €
- BBG Rentenversicherung 2026, Jahr
- 8.112 €
- steuerfrei 2026 (8 % der BBG)
- 4.056 €
- sozialversicherungsfrei 2026 (4 % der BBG)
Der bAV-Höchstbeitrag 2026 steht nicht als Euro-Betrag im Gesetz. Er ist ein Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrenze, und die wird jedes Jahr neu festgesetzt. Diese Seite hält die Werte für 2025, 2026 und den Stand zu 2027 an einer Stelle fest, mit Rechtsgrundlage und Quelle.
Rechengrößen 2026 (2027)
Alle Werte gelten bundeseinheitlich. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in der Rentenversicherung keine getrennten Grenzen für alte und neue Bundesländer mehr.
| Größe | 2025 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|
| BBG Rentenversicherung, Monat | 8.050 € | 8.450 € | Entwurf erwartet Okt. 2026 |
| BBG Rentenversicherung, Jahr | 96.600 € | 101.400 € | Entwurf erwartet Okt. 2026 |
| Steuerfrei § 3 Nr. 63 EStG (8 % BBG) | 7.728 € (644 €/Monat) | 8.112 € (676 €/Monat) | folgt aus BBG 2027 |
| SV-frei § 1 SvEV (4 % BBG) | 3.864 € (322 €/Monat) | 4.056 € (338 €/Monat) | folgt aus BBG 2027 |
| Umwandlungsanspruch § 1a BetrAVG (4 % BBG) | 3.864 € | 4.056 € | folgt aus BBG 2027 |
| § 100 EStG: Einkommensgrenze | 2.575 €/Monat | 2.575 €/Monat | 3 % der Jahres-BBG |
| § 100 EStG: geförderter AG-Beitrag | 240–960 €/Jahr | 240–960 €/Jahr | 240–1.200 €/Jahr |
| § 100 EStG: Förderbetrag (30 %) | 72–288 €/Jahr | 72–288 €/Jahr | 72–360 €/Jahr |
| § 40b EStG a. F.: Pauschalierung 20 % | bis 1.752 €/Jahr | bis 1.752 €/Jahr | keine Änderung bekannt |
| Riester in der bAV: Grundzulage / Sonderausgaben | 175 € / 2.100 € | 175 € / 2.100 € | keine Änderung bekannt |
| bKV: Sachbezugsfreigrenze | 50 €/Monat | 50 €/Monat | keine Änderung bekannt |
| Unterstützungskasse, Direktzusage | keine feste Grenze | keine feste Grenze | keine feste Grenze |
Zwei Zahlen aus der Tabelle brauchen eine Erklärung.
Die 8 Prozent nach § 3 Nr. 63 EStG gelten für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Sozialversicherungsfrei bleibt davon nur die Hälfte: Beiträge zwischen 4.056 und 8.112 Euro sind 2026 steuerfrei, aber beitragspflichtig. Das regelt § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung; die Deutsche Rentenversicherung erläutert es in ihrem Lexikon.
Für Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage) gibt es keinen Euro-Höchstbetrag. Die Beiträge sind in der Anwartschaftsphase kein Arbeitslohn; die Grenze zieht das Steuerrecht erst bei der Angemessenheit der Zusage. Sozialversicherungsfrei sind Umwandlungen in diese Wege nur bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Was das für Arbeitgeber praktisch bedeutet
Jährlicher Pflege-Rhythmus
Die Werte entstehen nicht im Bundestag, sondern per Verordnung, und der Ablauf ist jedes Jahr derselbe. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorvorjahres; für 2026 waren das 5,16 Prozent aus dem Jahr 2024.
- Referentenentwurf BMASWerte vormerken, noch nicht umsetzen.
- KabinettsbeschlussVersorgungsordnung und Lohnabrechnung prüfen.
- BundesratWerte sind verbindlich.
- BundesgesetzblattUmstellung zum 1. Januar.
Für 2027 steht die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht fest; der Verordnungsentwurf erscheint erfahrungsgemäß im September oder Oktober 2026. Bis dahin nennt diese Seite für 2027 keine geschätzten Euro-Beträge.
Versorgungsordnung prüfen lassen
Wenn Ihre Versorgungsordnung noch mit festen Euro-Beträgen arbeitet oder der Zuschuss seit 2022 nicht nachgezogen wurde, prüfen wir das anhand Ihrer Unterlagen. Ein Berater meldet sich per E-Mail.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
