Wer eine betriebliche Krankenversicherung vergleicht, bekommt drei Angebote mit drei verschiedenen Budgetstufen, drei Altersstaffeln und drei Wartezeitregelungen — und damit drei Zahlen, die nicht vergleichbar sind.
Rankings und Testsiegerlisten beantworten eine andere Frage als die, die ein Arbeitgeber hat. Sie bewerten Anbieter im Durchschnitt. Sie entscheiden nicht, welcher Tarif zu einer Belegschaft mit 40 Personen, hohem Altersdurchschnitt und einem Sachbezugsbudget von 40 Euro passt.
Dieser Beitrag ordnet den Vergleich aus Arbeitgebersicht: welche Kriterien den Unterschied machen, wie die Angebote vergleichbar werden und welche Fehler den Vergleich wertlos machen.
Was Sie tatsächlich vergleichen
Der Beitrag ist das Ergebnis der Kriterien, nicht ihr Ersatz. Sechs Punkte entscheiden, ob ein Angebot zu Ihrem Betrieb passt.
Was die Beitragsspannen am Markt aussagen
Die verbreiteten Budgettarife bewegen sich in Spannen, die vor allem die Budgethöhe abbildet. Sie taugen zur Einordnung eines Angebots, nicht zur Auswahl.
Tarifwerke mehrerer Anbieter, Stand August 2026, Spannen
Liegt ein Angebot deutlich unter der Spanne, lohnt der Blick auf Wartezeiten, Höchstsätze der ersten Jahre und den Leistungsumfang. Liegt es darüber, liegt es meist an der Altersstruktur — oder an Bausteinen, die Sie nicht gebraucht hätten.
Wie sich daraus die Jahreskosten für Ihren Betrieb ergeben und welche Posten neben dem Beitrag entstehen, steht im Beitrag zu den Kosten der betrieblichen Krankenversicherung.
Die 50-Euro-Grenze bestimmt die Obergrenze
Der Arbeitgeberbeitrag ist für die Mitarbeitenden ein geldwerter Vorteil. Bis 50 Euro im Kalendermonat bleibt dieser Sachbezug nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG steuerfrei und damit beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Zwei Punkte gehören in den Vergleich, nicht in die Nachbetrachtung:
- Andere Sachbezüge zählen mit. Tankgutschein, Jobticket oder Sachgeschenke laufen in dieselbe Grenze. Wer dort bereits 25 Euro gebunden hat, vergleicht faktisch nur Tarife bis 25 Euro.
- Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Für Sachzuwendungen oberhalb der Grenze gibt es die Pauschalierung mit 30 Prozent nach § 37b EStG, ausgeschlossen ab 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr. Ob dieser Weg günstiger ist, rechnet Ihr Steuerberater.
So wird ein Vergleich belastbar
- Personenkreis festlegenWer wird versichert: alle, eine definierte Gruppe, ab welcher Betriebszugehörigkeit? Diese Entscheidung verändert Beitrag und Gesundheitsprüfung stärker als die Tarifwahl.
- Altersverteilung liefernOhne Altersverteilung rechnet kein Versicherer spitz. Eine Liste nach Altersgruppen genügt, Namen sind dafür nicht nötig.
- Budgethöhe vorgebenAlle Anbieter rechnen dieselbe Budgetstufe. Erst dann sind die Beiträge zueinander vergleichbar.
- Leistungsraster gegenüberstellenWas zählt ins Budget, was steht daneben, ab wann gilt der volle Umfang, was passiert in den ersten drei Jahren?
- Austritt und Verwaltung klärenFortführungsrecht, Meldewege für Ein- und Austritte, Ansprechpartner bei Erstattungsfragen. Dieser Teil entscheidet, ob der Vertrag nach drei Jahren noch gepflegt ist.
Den laufenden Aufwand unterschätzen Betriebe regelmäßig. Wie sich Meldewege ohne Papierschleifen abbilden lassen, steht unter bAV-Verwaltung auslagern — die Mechanik ist bei der bKV dieselbe.
Fehler, die den Vergleich wertlos machen
Warum wir keine Anbieterliste veröffentlichen
Wir sind Makler, kein Vertriebsarm eines Versicherers. Eine öffentliche Rangliste wäre trotzdem irreführend: Tarife ändern sich, Beiträge werden angepasst, und der Tarif, der für einen Betrieb mit 25 jungen Mitarbeitenden der günstigste ist, ist es für einen Betrieb mit 60 Beschäftigten und höherem Altersdurchschnitt regelmäßig nicht.
Was wir stattdessen tun: Wir rechnen Ihre Altersstruktur bei mehreren Versicherern durch und legen Beiträge samt Leistungsunterschieden nebeneinander — auf einer Grundlage.
- 110+
- betreute Unternehmen
- 3.100
- geführte Mitarbeitergespräche
- 71 %
- Teilnahmequote in Betrieben mit Einzelberatung
Für Sie entsteht kein gesondertes Beratungshonorar — unsere Vergütung läuft über die Versicherer. Was Ihr Betrieb trägt, ist der Beitrag und der interne Aufwand für Einführung und Meldungen.
Welche Leistungen und Budgetstufen wir aktuell anbieten, steht auf der Seite zum bKV-Gesundheitsbudget für Arbeitgeber. Wie sich die bKV in ein bestehendes Benefit-Paket einordnet, beschreibt die Seite Benefits einführen.
Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Sie haben Angebote auf dem Tisch und wollen wissen, ob sie vergleichbar sind? Schildern Sie im Kontaktformular kurz Ihre Ausgangslage — Größe, Altersstruktur, bestehende Sachbezüge. Die erste Einordnung schickt Ihnen ein Berater per E-Mail.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
