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Ratgeber für Arbeitgeber (bKV) · 2. September 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Betriebliche Krankenversicherung: Was sie den Arbeitgeber kostet

Was eine betriebliche Krankenversicherung kostet: 10 bis 56 Euro je Mitarbeiter und Monat, die Beitragstreiber und die 50-Euro-Grenze im Steuerrecht.

Betriebliche Krankenversicherung: Kosten je Mitarbeiter berechnen

Eine betriebliche Krankenversicherung kostet den Arbeitgeber je nach Leistungsumfang derzeit etwa 10 bis 56 Euro pro Mitarbeiter und Monat (Stand August 2026). Das ist der eine Teil der Antwort.

Der andere: Der Beitrag allein sagt noch nicht, was die betriebliche Krankenversicherung Ihr Unternehmen im Jahr wirklich kostet. Dafür fehlen die Altersstruktur Ihrer Belegschaft, die Zahl der Teilnehmenden und die Frage, was oberhalb von 50 Euro im Monat steuerlich passiert.

Dieser Beitrag ordnet die Kosten aus Arbeitgebersicht: die Spannen am Markt, die Treiber dahinter, die Rechnung fürs Jahr und die Posten, die in keinem Angebot stehen.

Was eine bKV kostet: die Spannen am Markt

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Belegschaft abschließt, in der Regel als Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung.

Am weitesten verbreitet ist das Budgetmodell: Jeder Mitarbeitende bekommt ein festes Jahresbudget für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge oder Heilpraktiker.

Beitrag je Mitarbeiter und Monat
  • Einstiegstarif, Budget 300 €/Jahrohne oder mit kleinem Budget6 bis 13 €
  • Gesundheitsbudget 600 €/Jahr17 bis 35 €
  • Gesundheitsbudget 1.000 bis 1.500 €/Jahr33 bis 56 €

Tarifwerke mehrerer Anbieter, Stand August 2026, Spannen

Die Spannen stammen aus den öffentlich einsehbaren Tarifwerken mehrerer Anbieter, Stand August 2026. Sie sind eine Orientierung, kein Angebot.

Neben dem Budgetmodell gibt es zwei weitere Bauarten:

Meist passendBudgettarifam weitesten verbreitet
  • Festes Jahresbudget je Mitarbeitendem
  • Frei einsetzbar für Zahn, Sehhilfen, Vorsorge, Heilpraktiker
Bausteintariffeste Leistungsmodule
  • Kombination fester Module, etwa Zahn plus Vorsorge
  • Jeder Baustein wird einzeln bepreist
Summentarifeine Leistungsart
  • Feste Erstattungssumme, meist Zahnersatz
  • Bei enger Leistung oft günstiger als das Budgetmodell

Wovon der Beitrag abhängt

Fünf Faktoren erklären fast die gesamte Spanne:

  1. Budgethöhe. Der lineare Treiber. Zwischen 300 und 1.500 Euro Jahresbudget liegt beim selben Anbieter regelmäßig der Faktor drei bis vier im Monatsbeitrag.
  2. Altersstruktur der Belegschaft. Mehrere Anbieter staffeln nach Altersgruppen. Bei identischem Budget kann der Beitrag für eine ältere Belegschaft gut das Doppelte einer jungen betragen.
  3. Gruppengröße und Mindestteilnahme. Gruppenverträge ohne Gesundheitsprüfung setzen eine Mindestzahl an Teilnehmenden voraus, je nach Anbieter und Budgethöhe ab einer Handvoll Personen.
  4. Leistungsumfang. Zahnersatz, stationäre Zusatzleistungen und Sehhilfen sind die teuren Bausteine, Vorsorge und Prävention die günstigen.
  5. Beitragsanpassungen. Die bKV ist eine private Krankenversicherung, die Beiträge werden regelmäßig überprüft. Ein einmal genannter Beitrag ist keine Zusage für die Vertragslaufzeit.

Was es Ihr Unternehmen im Jahr kostet

Die Jahresrechnung ist einfach:

Monatsbeitrag × Zahl der Teilnehmenden × 12 = Jahreskosten

Beispiel. Ein Betrieb mit 30 Mitarbeitenden und einem Gesundheitsbudget von 600 Euro im Jahr liegt bei einem Monatsbeitrag von 17 bis 35 Euro zwischen rund 6.100 und 12.600 Euro im Jahr. Derselbe Betrieb mit einem Einstiegstarif landet bei rund 2.200 bis 4.700 Euro.

Jahreskosten für 30 Mitarbeitende
  • Einstiegstarif (6 bis 13 €/Monat)2.200 bis 4.700 €
  • Gesundheitsbudget 600 €/Jahr (17 bis 35 €/Monat)6.100 bis 12.600 €

Rechenbeispiel: Monatsbeitrag × 30 × 12, obere Spannenwerte

Zwei Punkte verschieben diese Rechnung:

  • Nicht jeder nimmt teil. In Gruppenverträgen ohne Gesundheitsprüfung ist die Teilnahme meist obligatorisch für die definierte Gruppe; dann rechnen Sie mit voller Kopfzahl. Bei freiwilligen Modellen zahlen Sie nur für Teilnehmende, verlieren aber die günstigen Gruppenkonditionen.
  • Fluktuation kostet Verwaltung, nicht Beitrag. Ein- und Austritte werden gemeldet, nicht neu verhandelt. Der Aufwand liegt in der Meldung.

Steuern und Sozialabgaben: die 50-Euro-Grenze

Der Arbeitgeberbeitrag zur bKV ist für den Mitarbeitenden ein geldwerter Vorteil. Solange dieser Sachbezug 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigt, bleibt er nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG steuerfrei, und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Zwei weitere Details entscheiden in der Praxis:

  • Andere Sachbezüge zählen mit. Tankgutschein, Jobticket oder Sachgeschenke laufen in dieselbe Grenze. Wer bereits 44 Euro anderweitig ausschöpft, hat für die bKV faktisch keinen Spielraum mehr.
  • Oberhalb der Grenze gibt es Wege, aber sie kosten. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer können nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent versteuert werden; ausgeschlossen ist das, sobald die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 Euro übersteigen. Ob dieser Weg günstiger ist als die Versteuerung beim Mitarbeitenden, ist eine Rechnung für Ihren Steuerberater.

Wichtig für die Lohnsteuerprüfung: Damit die bKV überhaupt als Sachbezug gilt, muss der Arbeitgeber den Versicherungsschutz gewähren, nicht einen Geldbetrag zur freien Verwendung auszahlen. Diese Abgrenzung gehört vor den Abschluss geklärt, nicht danach.

Die Kosten, die in keinem Angebot stehen

Der Beitrag ist der sichtbare Teil. Drei Posten stehen daneben:

Einführung und Kommunikation
Ein Gesundheitsbudget, von dem die Belegschaft nichts weiß, wird nicht abgerufen. Ein Benefit, den niemand kennt, ist keiner.
Laufende Verwaltung
Ein- und Austritte, Namensänderungen, Nachfragen zu Erstattungen. Wer das im Lohnbüro nebenher abbildet, zahlt in Zeit statt in Beitrag. Wie es ohne Papierschleifen geht, steht auf der Seite zur Digitalisierung der bAV; die Mechanik ist bei der bKV dieselbe.
Der Vergleich selbst
Tarifwerke sind zwischen Anbietern nicht direkt vergleichbar: andere Budgetstufen, Altersstaffeln, Wartezeiten und Höchstsätze in den ersten Jahren. Ein Preisvergleich ohne Leistungsvergleich führt regelmäßig zum falschen Ergebnis.

Worauf Sie vor dem Abschluss achten

  • Wartezeiten und Anfangsbegrenzungen. Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Vertragsjahren. Genau dort entsteht Enttäuschung, ausgerechnet bei den Mitarbeitenden, die sofort zum Zahnarzt gehen.
  • Aufnahmefähigkeit. Wer ist eingeschlossen, ab welcher Betriebszugehörigkeit, was gilt für Teilzeit, Minijob und Auszubildende?
  • Was beim Austritt passiert. Kann der Mitarbeitende den Schutz privat fortführen, zu welchen Konditionen, mit oder ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  • Verhältnis zu bestehenden Benefits. Die 50-Euro-Grenze ist ein gemeinsames Budget für alle Sachbezüge. Die bKV gehört deshalb in die Gesamtplanung; dazu passt unsere Seite zu Benefits implementieren.
  • Zusammenspiel mit der Altersversorgung. bKV und bAV konkurrieren im Budget, nicht in der Wirkung: Die eine wirkt sofort und sichtbar, die andere langfristig. Mehr im Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung als Top-Benefit.

Wie wir rechnen

Wir sind Makler, kein Vertriebsarm eines Versicherers: Wir vergleichen die Tarifwerke am Markt, rechnen Ihre Altersstruktur durch und legen Ihnen Beiträge samt Leistungsunterschieden nebeneinander.

Aus über 110 betreuten Unternehmen und mehr als 3.100 Mitarbeitergesprächen wissen wir außerdem, woran die Einführung in der Praxis hängt: an der Kommunikation, nicht am Tarif. Was wir aktuell anbieten, steht auf der Seite zum bKV-Gesundheitsbudget für Ihr Unternehmen.

Sie wollen wissen, was eine bKV für Ihre Belegschaft konkret kostet? Im Benefit-Check schildern Sie in drei Minuten Branche, Größe und Ihre heutigen Benefits. Die Einordnung mit zwei konkreten Empfehlungen schickt Ihnen ein Berater per E-Mail.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Quellen (2)
  1. § 8 EStG — Einnahmen, Sachbezugsfreigrenze (Abs. 2 Satz 11)
  2. § 37b EStG — Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
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Häufige Fragen

Was kostet eine betriebliche Krankenversicherung pro Mitarbeiter?

Im August 2026 liegen die verbreiteten Budgettarife bei etwa 10 bis 56 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Einstiegstarife ohne Gesundheitsbudget beginnen darunter, umfangreiche Budgets von 1.000 bis 1.500 Euro im Jahr liegen am oberen Ende.

Ist die bKV für Mitarbeitende kostenlos?

In der arbeitgeberfinanzierten Variante ja — der Betrieb zahlt den Beitrag. Steuerlich ist sie für den Mitarbeitenden bis 50 Euro im Monat ohne Folgen; darüber entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn nicht pauschal versteuert wird.

Sind die Beiträge für den Arbeitgeber Betriebsausgaben?

Beiträge zur bKV sind betrieblich veranlasster Aufwand. Wie sie im Einzelfall zu buchen und zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrem Steuerberater — das hängt auch daran, ob Sie pauschal versteuern.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Beim Gruppenvertrag in der Regel nicht, das ist der zentrale Vorteil gegenüber dem privaten Abschluss. Voraussetzung ist eine Mindestteilnahme, und dafür muss die versicherte Gruppe sauber definiert sein.

Müssen alle Mitarbeitenden teilnehmen?

Das hängt am Modell. Obligatorische Gruppenverträge für eine klar definierte Gruppe sind günstiger und verzichten auf die Gesundheitsprüfung. Freiwillige Modelle sind flexibler, aber teurer je Kopf.

Lohnt sich eine bKV auch für kleine Betriebe?

Verbreitete Budgettarife sind bereits ab einer kleinen Zahl von Teilnehmenden zu haben; die Mindestteilnahme steigt bei manchen Anbietern mit der Budgethöhe. Für Betriebe unter zehn Mitarbeitenden lohnt der Vergleich besonders, weil die Anbieter dort sehr unterschiedliche Grenzen setzen.

Was ist besser: bKV oder Gehaltserhöhung?

Das ist eine Rechnung, keine Meinung. Eine Gehaltserhöhung wird voll verbeitragt und versteuert, ein Sachbezug bis 50 Euro nicht. Was für Ihre Belegschaft die bessere Wirkung hat, hängt an Struktur, Löhnen und bereits genutzten Sachbezügen.