Bestehende bAV prüfen: Bestandsaufnahme für Arbeitgeber
Fehlender Zuschuss, alte Ordnung, alte Tarife: Die Bestandsprüfung zeigt, was in Ihrem bAV-Bestand offen ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Häufigster Befund: Der 15 %-Zuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) gilt seit 2022 auch für Verträge von vor 2019 — viele Arbeitgeber zahlen ihn nicht.
- Vier Prüffelder: Zuschuss, Versorgungsordnung, Tarife und Anbieter, Verwaltung und Nachweise.
- Ergebnis ist ein Befund, kein neuer Vertrag: ordnen, ergänzen oder wechseln entscheiden Sie danach.
- Unterlagen genügen: Vertragsliste, Versorgungsordnung oder Einzelzusagen, Lohnjournal-Auszug — keine Gesundheitsdaten.
- Beitragsgrenzen als Prozentsatz der BBG formulieren, nicht als Euro-Betrag — sonst veralten sie jedes Jahr.
- Jährlich und anlassbezogen prüfen: Gesetzesänderung, Rechengrößen, Betriebsübergang, Anbieterwechsel.
So läuft es: Bestehende bAV prüfen
Seit 2022 gilt der 15 %-Zuschuss auch für Verträge von vor 2019 — viele Arbeitgeber zahlen ihn nicht. Das ist der häufigste Befund, wenn wir eine bestehende betriebliche Altersvorsorge (bAV) prüfen. Er ist aber nicht der einzige: Verträge von verschiedenen Vermittlern, eine Versorgungsordnung aus einer anderen Rechtslage, Austritte ohne Nachweis — ein Bestand, der über Jahre gewachsen ist, hat selten jemand als Ganzes angesehen.
Diese Seite beschreibt, was eine Bestandsprüfung durch GfbV umfasst: welche Befunde sich wiederholen, nach welchem Raster wir prüfen, wie der Ablauf aussieht und was nach dem Befund passiert. Was Arbeitgeber grundsätzlich müssen, steht auf der Seite Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber.
Vier typische Befunde in bestehenden bAV-Beständen
Die Betriebe, mit denen wir arbeiten, kommen mit Altverträgen „von irgendwann". Überwiegend 10 bis 250 Beschäftigte, aus Gesundheitswesen, IT, Handwerk und Handel. Vier Befunde wiederholen sich.
Das Prüfraster: Was wir in einem bAV-Bestand prüfen
Acht Prüfpunkte, je eine Frage, je eine Unterlage. Das Raster ist bewusst schlank: Es muss aus dem laufen, was Lohnbüro und Personalakte ohnehin haben.
Nicht Teil der Prüfung sind Gesundheitsdaten und Einzelgehälter. Für den Zuschuss genügt der Umwandlungsbetrag, für die Beitragsgrenze der Vertragsbeitrag.
Ablauf der Bestandsprüfung
- Unterlagen zusammenstellenVertragsliste, Versorgungsordnung oder Einzelzusagen, Lohnjournal-Auszug. Sie schicken, was vorhanden ist; Lücken sind selbst ein Befund.
- SichtungWir ordnen jeden Vertrag Person, Durchführungsweg und Zusageform zu und laufen das Prüfraster durch.
- BefundWas ist in Ordnung, wo besteht Handlungsbedarf, was ist dringend, was kann warten.
- EntscheidungOrdnen, ergänzen oder wechseln.
- UmsetzungZuschuss einrichten, Versorgungsordnung nachziehen, Nachweise vervollständigen, Belegschaft beraten.
Wie lange die Sichtung dauert, hängt vom Bestand ab, nicht von uns: Ein sauber dokumentierter Bestand ist schnell gesichtet, ein über Jahre gewachsener mit mehreren Vorvermittlern braucht länger. Wir schätzen den Aufwand nach den Unterlagen ein — vorher wäre jede Zeitangabe geraten.
Was nach dem Befund passiert: ordnen, ergänzen, wechseln
Nicht jeder Bestand braucht neue Verträge. Die meisten Befunde lassen sich in drei Richtungen bearbeiten, und die erste ist die häufigste.
- Versorgungsordnung nachziehen
- Einzelzusagen darunter fassen
- Zuständigkeiten festlegen
- Die Verträge bleiben, der Rahmen wird einheitlich
- Fehlenden Zuschuss einrichten
- Beitragsgrenzen anpassen
- Nachweise vervollständigen
- Mit der Belegschaft sprechen
- Einen Anbieter im Marktvergleich ersetzen
- Nur, wenn der Einzelfall es rechtfertigt
- Mit allen Folgekosten offen auf dem Tisch
Der zweite häufige Befund neben dem Zuschuss ist eine bAV, die vorhanden ist, aber nicht genutzt wird, weil nie jemand mit den Beschäftigten gesprochen hat. In Betrieben mit Einzelberatung liegt die Teilnahmequote bei 71 %. Wie die Beratung danach abläuft, lesen Sie unter bAV-Beratung für Arbeitgeber.
Nächster Schritt
Schildern Sie uns über das Formular unten kurz Ihre Ausgangslage — Sie erhalten von uns die Liste der benötigten Unterlagen per E-Mail; Anbieter, Beginn und Umwandlungsbetrag je Vertrag genügen, keine Gesundheitsdaten, keine Einzelgehälter. Sie erhalten unseren Bestands-Check: den schriftlichen Befund nach dem Prüfraster oben mit Handlungsbedarf und Dringlichkeit. Ein Berater meldet sich per E-Mail.
In 30 Minuten erhalten Sie eine komplette Auswertung Ihrer Situation. Kostenfrei und unverbindlich, per Video.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Bestehende bAV auf den Prüfstand
Wir sichten Ihre Verträge und Regelungen und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht. Die Liste der benötigten Unterlagen erhalten Sie per E-Mail.
- Zuschuss, Versorgungsordnung, Dokumentation
- Anbieter- und Tarifqualität
- Priorisierte Maßnahmenliste
- Absenden. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung.
- Einordnung. Ein Berater meldet sich per E-Mail.
- Termin. In 30 Minuten erhalten Sie eine komplette Auswertung Ihrer Situation.
Bestand prüfen lassen
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Bestandsprüfung?
Eine Vertragsliste mit Anbieter, Durchführungsweg, Beginn und Umwandlungsbetrag je Vertrag, die Versorgungsordnung oder die vorhandenen Einzelzusagen sowie einen Auszug aus dem Lohnjournal, aus dem der gezahlte Zuschuss hervorgeht. Gesundheitsdaten und Einzelgehälter brauchen wir nicht.
Muss der 15 %-Zuschuss für Altverträge rückwirkend nachgezahlt werden?
Der Anspruch besteht für Verträge von vor 2019 seit dem 1. Januar 2022 (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Ob und wie weit ein versäumter Zuschuss nachzuzahlen ist, hängt von Vertrag, Tarifvertrag und Verjährung ab — das klären wir im Befund und, wo nötig, mit Ihrem Anwalt. Je früher der Zuschuss eingerichtet wird, desto kleiner bleibt der offene Betrag.
Was passiert mit den Verträgen des bisherigen Vermittlers?
Die Verträge bleiben bestehen; ein Bestand muss nicht neu abgeschlossen werden, um geprüft oder betreut zu werden. Wenn Sie die Betreuung wechseln wollen, geschieht das über eine Bestandsübertragung beim Versicherer — die Verträge selbst bleiben unverändert.
Kostet die Bestandsprüfung etwas?
Für Sie entsteht kein gesondertes Beratungshonorar — unsere Vergütung läuft über die Versicherer. Was Sie tragen, ist der interne Aufwand für die Zusammenstellung der Unterlagen und, falls der Befund einen fehlenden Zuschuss zeigt, der Zuschuss selbst, der ohnehin Gesetz ist.
Müssen wir nach dem Befund den Anbieter wechseln?
Nein. Die meisten Befunde lassen sich ordnen oder ergänzen, ohne einen Vertrag zu kündigen: Zuschuss einrichten, Versorgungsordnung nachziehen, Nachweise vervollständigen, Belegschaft beraten. Ein Anbieterwechsel steht nur zur Debatte, wenn der Marktvergleich ihn im Einzelfall rechtfertigt — und dann mit allen Folgekosten offen auf dem Tisch.
Wie oft sollte ein bAV-Bestand geprüft werden?
Einmal im Jahr und bei jedem Anlass: Gesetzesänderung, neue Rechengrößen, Anbieterwechsel, Betriebsübergang, Unternehmensverkauf, neuer Betriebsrat. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jährlich — Beitragsgrenzen, die als Euro-Betrag in Verträgen oder in der Versorgungsordnung stehen, veralten damit jedes Jahr.