Am 15. August 2025 haben wir in einem Webinar mit Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern darüber gesprochen, wie Gewinne im Unternehmen angelegt werden können und welche Rolle die eigene Versorgung dabei spielt. Hier die Zusammenfassung für alle, die nicht dabei sein konnten.
Worum es im Webinar ging
Viele Geschäftsführer legen ausschließlich privat an und entscheiden damit nebenbei auch über die steuerliche Behandlung der Erträge. Beide Wege folgen eigenen Regeln; welcher passt, hängt von Rechtsform, Gewinnsituation und Ausschüttungsplanung ab.
Im Webinar ging es nicht um einzelne Fonds, sondern um die Frage, in welchem Rechtsmantel angelegt wird und wie sich diese Entscheidung zur Altersversorgung des Geschäftsführers verhält.
Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene Anerkennungsvoraussetzungen. Wir haben gezeigt, an welchen Stellen eine Zusage in der Betriebsprüfung typischerweise angegriffen wird.
Die Aufzeichnung
Sie konnten am 15.08. nicht live dabei sein? Die vollständige Aufzeichnung finden Sie hier: https://gfbv218.clickmeeting.com/webinar-recording/EGz765f03
Wie es weitergeht
Technisch gab es ein, zwei Ruckler, inhaltlich sind wir mit dem Format zufrieden. Wir werden solche Webinare häufiger anbieten und freuen uns, wenn Sie beim nächsten Mal dabei sind.
Weiterlesen: Die drei Wege, ETF in die Versorgung des Geschäftsführers zu holen, und ihre Steuerregeln stehen im Beitrag bAV mit ETF für Geschäftsführer. Die Grundlagen zur Versorgung des Geschäftsführers über die eigene GmbH haben wir unter Geschäftsführerversorgung zusammengefasst. Welche Regeln speziell für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten, steht in bAV für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
