Arbeitgeberzuschuss-Rechner: 15 % zur bAV berechnen
Berechnen Sie den gesetzlichen 15 %-Zuschuss zur Entgeltumwandlung für Ihren Bestand – je Vertrag, pro Jahr und aufgelaufen seit 2022. Ohne Anmeldung.
Wie viel offener 15 %-Zuschuss steckt in Ihrem Bestand?
Seit 2022 gilt der Arbeitgeberzuschuss auch für Altverträge. Schätzen Sie Ihre Lage in 20 Sekunden.
*Überschlagsrechnung auf Basis Ihrer Angaben (15 % auf den SV-freien Teil der Umwandlung, § 1a Abs. 1a BetrAVG; Nebenkosten pauschal mit ~30 % angesetzt — Zinsen und Aufwand hängen vom Einzelfall ab). Ob und in welcher Höhe Ansprüche tatsächlich bestehen, klärt die Bestandsprüfung. Keine Rechtsberatung.
Zahlen Sie den 15 %-Zuschuss überall korrekt?
Wir prüfen Ihre Entgeltumwandlungsverträge auf Zuschusslücken, Altverträge und Haftungsrisiken.
- Prüfung aller Entgeltumwandlungsverträge
- Nachzahlungs- und Haftungsübersicht
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- Absenden. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung.
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Was hinter dem Rechner steckt
Seit 2022 gilt der 15 %-Zuschuss auch für Verträge von vor 2019 – viele Arbeitgeber zahlen ihn nicht. Der Arbeitgeberzuschuss-Rechner zeigt in drei Reglern, welcher Betrag in Ihrem Bestand aufgelaufen sein kann und was der Zuschuss richtig aufgesetzt kostet.
So nutzen Sie den Rechner
- Mitarbeiter mit Entgeltumwandlung eintragen
Gemeint sind laufende Verträge, bei denen Beschäftigte Gehalt in die bAV umwandeln.
- Verträge ohne oder mit unklarem Zuschuss schätzen
Typisch sind Altverträge aus der Zeit vor 2019, bei denen niemand weiß, ob der Zuschuss läuft.
- Durchschnittliche Umwandlung pro Monat wählen
Wenn Sie den Wert nicht kennen: Summe der Umwandlungen aus der Lohnabrechnung geteilt durch die Zahl der Verträge.
So lesen Sie das Ergebnis
Die potenziell seit 2022 aufgelaufenen Zuschuss-Ansprüche für die Verträge ohne Zuschuss. Sie verschwinden nicht; der Rechner zeigt daneben, um welchen Betrag sie pro Jahr weiterwachsen. Gerechnet wird mit den vollen Jahren seit 2022 plus dem laufenden halben Jahr; die Zahl wächst mit jedem Monat, in dem nichts passiert.
Die „realistische Gesamtbelastung“ schlägt rund 30 % auf: Zinsen, Neuberechnung der Abrechnungen, Dokumentation, gegebenenfalls Rechtsberatung. Der „gesetzliche Zuschuss je Vertrag und Jahr“ ist die laufende Pflicht. Die „Sozialabgaben-Ersparnis“ zeigt, was das Unternehmen bei sauberer Entgeltumwandlung spart, meist mehr, als der Zuschuss kostet.
Annahmen der Berechnung
| Annahme | Wert im Rechner | Herkunft |
|---|---|---|
| Zuschusssatz | 15 % pauschal | § 1a Abs. 1a BetrAVG |
| Zuschusspflichtiger Teil | bis 4.056 €/Jahr | 4 % der BBG 2026 |
| Zeitraum Altverträge | seit 01.01.2022 | § 26a BetrAVG |
| Arbeitgeber-Sozialabgaben | rund 21 % | RV, AV, KV, PV |
| Aufschlag Nachabwicklung | rund 30 % | Rechner-Annahme |
Was der Rechner nicht abbildet. Die spitze Abrechnung, bei der nur die tatsächlich gesparten Abgaben weitergegeben werden; Verträge über der Beitragsbemessungsgrenze; tarifvertragliche Abweichungen; und ob im Einzelfall überhaupt ein Anspruch besteht. Wie die Regel im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag zum Arbeitgeberzuschuss in der bAV.
Was Sie mit dem Ergebnis tun
Wer nicht prüft, sammelt Nachforderungsrisiken, gegenüber Mitarbeitenden und in der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung. Welche weiteren Fehler typisch sind, zeigt der Beitrag zu den bAV-Fehlern von Arbeitgebern.
Einzelverträge ohne Versorgungsordnung sind ein Haftungsproblem, kein Ordnungsproblem. Wie eine Prüfung abläuft, steht unter Bestand prüfen; den Rahmen gibt die Seite betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber.
Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall – keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche in Ihrem Bestand bestehen, klärt der Zuschuss-Check unten: Sie schildern den Bestand, ein Berater meldet sich per E-Mail.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen
Auf welche Beiträge ist der Zuschuss zu zahlen?
Auf jede Entgeltumwandlung, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart – also bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 2026 sind das 4.056 € im Jahr. Der Rechner deckelt den Zuschuss auf diesen Teil.
Spitz oder pauschal – was ist der Unterschied?
Pauschal zahlt der Arbeitgeber immer 15 %. Spitz zahlt er nur die tatsächlich gesparten Sozialversicherungsbeiträge, höchstens 15 %. Der Rechner nutzt die pauschale Variante, weil sie einfacher zu verwalten ist.
Gilt der Rechner auch für Altverträge?
Ja. Seit dem 01.01.2022 gilt die Zuschusspflicht auch für Verträge, die vor 2019 geschlossen wurden. Der Rechner zeigt, welcher Betrag seitdem aufgelaufen sein kann.
Warum liegt die Sozialabgaben-Ersparnis über den Zuschusskosten?
Auf den umgewandelten Betrag zahlt der Arbeitgeber keine Sozialabgaben – der Rechner setzt dafür rund 21 % Arbeitgeberanteil an. Der Zuschuss kostet 15 %. Richtig aufgesetzt kostet der Pflichtzuschuss das Unternehmen unterm Strich oft wenig – er muss nur sauber laufen.
Sind die Ergebnisse verbindlich?
Nein. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall – Parameter 2026, Nebenkosten pauschal angesetzt. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt die Bestandsprüfung anhand Ihrer Verträge.