Bei der bKV entscheidet sich die Steuerfrage nicht beim Abschluss, sondern jeden Monat in der Lohnabrechnung — für jeden Mitarbeitenden einzeln, nicht im Durchschnitt der Belegschaft.
Die meisten Texte zur bKV und Steuer erklären die 50-Euro-Grenze. Weniger oft steht dort, woran sie in der Praxis kippt: an der Altersstaffel des Tarifs, an anderen Sachbezügen und an der Zahlweise. Dieser Beitrag ordnet beides aus Arbeitgebersicht und zeigt, wie die bKV sauber durch die Abrechnung läuft.
Die drei Zahlen, die Sie kennen müssen
- 50 €
- Sachbezugsfreigrenze je Mitarbeitendem und Kalendermonat, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
- 30 %
- Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen nach § 37b EStG, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
- 10.000 €
- je Empfänger und Wirtschaftsjahr: oberhalb ist die Pauschalierung nach § 37b EStG ausgeschlossen
Sachlohn oder Barlohn: die Weiche vor dem Abschluss
Die 50-Euro-Grenze gilt nur für Sachbezüge. Ob die bKV einer ist, hängt nicht am Tarif, sondern am Vertrag: Der Arbeitgeber schließt die Versicherung als Versicherungsnehmer ab, und die Mitarbeitenden können ausschließlich Versicherungsschutz verlangen, nicht Geld.
Der Bundesfinanzhof hat das 2018 so entschieden (Urteil vom 7. Juni 2018, VI R 13/16). Seitdem ist die arbeitgeberfinanzierte bKV in dieser Form als Sachlohn anerkannt.
Anders beim Geldzuschuss. Zahlt der Betrieb einen Betrag aus, mit dem die Mitarbeitenden selbst eine Zusatzversicherung abschließen, ist das Barlohn. Er ist ab dem ersten Euro steuer- und beitragspflichtig, die Freigrenze greift nicht.
Wann die 50-Euro-Grenze hält
Verbreitete Budgettarife liegen zum größten Teil unter der Freigrenze. Am oberen Ende der höchsten Budgetstufen wird es eng.
Marktspannen verbreiteter Budgettarife, Stand August 2026; § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Die Spannen sind eine Orientierung, kein Angebot. Der tatsächliche Beitrag hängt von Budgethöhe, Altersstruktur, Gruppengröße und Leistungsumfang ab. Drei Punkte entscheiden, ob die Grenze im Einzelfall hält:
- Der Beitrag je Kopf, nicht der Durchschnitt. Staffelt der Tarif nach Altersgruppen, zahlt der Betrieb für ältere Mitarbeitende mehr. Die Freigrenze gilt je Person — ein Durchschnitt unter 50 Euro schützt niemanden, dessen eigener Beitrag darüber liegt.
- Alle Sachbezüge des Monats zusammen. Gutscheine, eine Sachbezugskarte oder Sachgeschenke laufen in dieselbe Grenze. Ist sie schon teilweise belegt, bleibt für die bKV weniger Raum.
- Die Zahlweise. Die Grenze gilt je Kalendermonat. Wird der Jahresbeitrag in einer Summe gezahlt, fließt der Vorteil in einem Monat zu und liegt dann regelmäßig über 50 Euro.
Die Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Oberhalb von 50 Euro: drei Wege
Liegt der Beitrag über der Grenze, bleibt die bKV möglich. Sie wird dann versteuert, und die Frage ist nur, von wem und wie.
- Beitrag als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung
- Lohnsteuer und Sozialversicherung wie beim Gehalt
- Variante Nettolohn: Arbeitgeber übernimmt die Abzüge, das kostet mehr
- 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer
- Nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Wahl gilt einheitlich für alle Sachzuwendungen des Wirtschaftsjahres
- Besonderer Pauschsteuersatz auf Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt
- Für sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen
- Aufwendiger in der Vorbereitung
Ob neben einer Pauschalsteuer Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hängt vom gewählten Weg ab. Das klärt die Lohnbuchhaltung vor der Einführung, nicht nach der ersten Abrechnung.
Welcher Weg günstiger ist, ist eine Rechnung, keine Meinung. Sie hängt an Gehaltsstruktur, Zahl der Betroffenen und daran, welche anderen Sachzuwendungen der Betrieb bereits pauschal versteuert. Diese Rechnung gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir liefern die Beiträge je Kopf, auf denen sie aufsetzt.
So läuft die bKV durch die Lohnabrechnung
Die bKV ist in der Lohnabrechnung kein Sonderfall. Aufwendig wird sie erst, wenn die Vorarbeit fehlt: wenn niemand weiß, welcher Beitrag für welche Person gilt, oder wenn Ein- und Austritte beim Versicherer und im Lohnbüro zu unterschiedlichen Zeitpunkten ankommen. Sechs Schritte halten die Abrechnung sauber.
- Vertrag prüfenArbeitgeber als Versicherungsnehmer, Mitarbeitende mit Anspruch nur auf Versicherungsschutz. Keine Wahl zwischen Schutz und Geld.
- Beitrag je Kopf ermittelnAus der Beitragsliste des Versicherers, mit Altersgruppe, falls der Tarif staffelt. Nicht mit dem Durchschnitt rechnen.
- Sachbezüge addierenbKV plus alle weiteren Sachbezüge der Person. Liegt die Summe über 50 Euro, greift die Freigrenze für den ganzen Betrag nicht.
- Lohnart zuordnenBis zur Grenze als steuer- und beitragsfreier Sachbezug, darüber nach dem gewählten Weg. Im Lohnkonto aufzeichnen.
- Ein- und Austritte meldenAn- und Abmeldung beim Versicherer, damit Beitrag und Abrechnung im selben Monat beginnen und enden.
- Jährlich nachprüfenBeitragsanpassung, Wechsel in eine höhere Altersgruppe, neue Sachbezüge: Liegt noch jeder unter der Grenze?
Die Erstattungen an die Mitarbeitenden laufen nicht über die Lohnabrechnung. Sie rechnen die Mitarbeitenden direkt mit dem Versicherer ab.
Die häufigsten Fehler
Wie wir unterstützen
Wir sind Makler, kein Vertriebsarm eines Versicherers. Wir vergleichen die Tarife am Markt, rechnen den Beitrag für jeden Kopf Ihrer Belegschaft durch und zeigen, welche Budgetstufe unter der Freigrenze bleibt, auch mit den Sachbezügen, die Sie heute schon gewähren. Welche Beiträge der Markt aufruft, steht unter Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung; wie sich Angebote vergleichbar machen lassen, unter bKV-Anbieter vergleichen.
Tarifformen, Einführung und unser aktuelles Angebot fasst die Seite zur betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitgeber zusammen. Wie sich die bKV in ein Paket aus mehreren Leistungen einordnet, beschreibt die Seite Benefits einführen.
Sie wollen wissen, ob Ihre bKV unter der Freigrenze bleibt? Schildern Sie im Kontaktformular kurz Größe, Altersstruktur und Ihre heutigen Sachbezüge. Die erste Einordnung schickt Ihnen ein Berater per E-Mail.
Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
