Wer den Ehepartner im eigenen Betrieb beschäftigt, kann für ihn eine betriebliche Altersversorgung einrichten. Das Finanzamt prüft diese Zusage strenger als jede andere im Unternehmen. Die Ehegattenversorgung in der bAV ist deshalb kein Trick, sondern eine Gestaltung mit klaren Bedingungen: Wer sie einhält, verlagert Vermögen aus dem Betrieb in die private Altersversorgung der Familie. Wer sie nicht einhält, zahlt nach.
Was die Ehegattenversorgung ist
Der Ehepartner wird im Unternehmen angestellt, in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig, und erhält wie jeder andere Beschäftigte eine Versorgungszusage. Der Betrieb zahlt die Beiträge, in der Regel in eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse.
Der Unterschied zur bAV der übrigen Belegschaft liegt in der Prüfung. Bei einem Ehegatten fällt der natürliche Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weg. Die Finanzverwaltung unterstellt deshalb, dass eine Zusage privat motiviert sein könnte, und verlangt den Nachweis, dass sie es nicht ist.
Wirtschaftlich passiert Folgendes: Gewinn, der sonst versteuert und ausgeschüttet würde, fließt als Betriebsausgabe in eine Versorgung, die dem Ehepartner persönlich gehört. Die Besteuerung verschiebt sich in den Ruhestand. Wie groß der Effekt ist, hängt von Gehalt, Alter und Rechtsform ab. Das ist eine Rechnung, keine Pauschale.
Vier Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs prüft Ehegattenverträge in zwei Stufen: zuerst das Arbeitsverhältnis, dann die Versorgungszusage. Fällt eine Stufe durch, fällt die ganze Gestaltung.
Das Arbeitsverhältnis existiert nicht nur auf dem Papier: schriftlicher Vertrag mit Aufgaben, Arbeitszeit und Vergütung. Das Gehalt wird regelmäßig gezahlt und geht auf ein Konto, über das der Ehepartner verfügt. Lohnsteuer und Sozialversicherung werden abgeführt. Typischer Fehler: Gehalt bleibt im Familienkonto, keine Zeiterfassung.
Ein fremder Mitarbeiter in derselben Position bekäme dasselbe: Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung und Zusage. Bekommt nur der Ehepartner eine Versorgung, während vergleichbare Beschäftigte leer ausgehen, ist die Zusage privat veranlasst und keine Betriebsausgabe. Typischer Fehler: Zusage, die sonst niemand im Betrieb bekommt.
Die Versorgung passt zum Gehalt. Eine Zusage, die zusammen mit gesetzlicher Rente und übrigen Anwartschaften deutlich über das aktive Einkommen hinausgeht, gilt als Überversorgung. Der übersteigende Teil wird nicht anerkannt. Typischer Fehler: hohe Zusage auf Teilzeit- oder Minijob-Gehalt.
Zwischen Zusage und Ruhestand muss genug Zeit liegen, damit die Leistung erarbeitet wird. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer verlangt die Rechtsprechung mindestens zehn Jahre; beim angestellten Ehepartner wird der Zeitraum im Einzelfall geprüft, die Zehn-Jahres-Frist ist eine sinnvolle Orientierung. Typischer Fehler: Zusage kurz vor Rentenbeginn.
Die Anforderungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer selbst sind noch einmal strenger.
Steuerliche Wirkung in drei Phasen
- Beim Unternehmen
Die Beiträge sind Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG und mindern den Gewinn: bei der GmbH die Körperschaft- und Gewerbesteuer, beim Einzelunternehmer die Einkommensteuer.
- Beim Ehepartner
Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind 2026 bis 8.112 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, 8 % der Beitragsbemessungsgrenze) und bis 4.056 € sozialversicherungsfrei. Bei einer Unterstützungskasse gibt es keinen festen Höchstbetrag; dort greift die Angemessenheitsprüfung.
- Im Ruhestand
Die Leistung wird beim Ehepartner als sonstige Einkunft nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert, mit dem persönlichen Steuersatz, den er dann hat. Ob der niedriger liegt als heute, hängt von der Gesamtsituation im Ruhestand ab.
Die aktuellen Werte und ihre Herleitung stehen im Beitrag Beitragsbemessungsgrenze und bAV-Höchstbeiträge 2026.
Sozialversicherung: erst der Status, dann die Zusage
Bei der Anmeldung eines Ehegatten zur Sozialversicherung wird der Status automatisch geprüft. Die Einzugsstelle beantragt nach § 7a SGB IV eine Feststellung bei der Deutschen Rentenversicherung: Ist der Ehepartner abhängig beschäftigt oder mitunternehmerisch tätig?
Das Ergebnis entscheidet über die Gestaltung. Nur ein abhängig Beschäftigter ist Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsrentengesetzes und kann die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG nutzen. Wer als Mitunternehmer eingestuft wird, etwa wegen einer eigenen Beteiligung oder weil er die Geschäfte tatsächlich führt, braucht eine andere Konstruktion.
Für Minijobs gelten Besonderheiten. Eine Direktversicherung ist auch für geringfügig Beschäftigte möglich; die Zusage muss aber zum Umfang der Tätigkeit passen. Ob Entgeltumwandlung oder ein reiner Arbeitgeberbeitrag sinnvoller ist, gehört im Einzelfall gerechnet.
Welcher Durchführungsweg passt
- Schlank in der Verwaltung
- Klare Höchstbeträge nach § 3 Nr. 63 EStG
- Keine Bilanzwirkung
- Für Teilzeit und Minijob meist ausreichend
- Keine festen Höchstbeträge
- Strengere Angemessenheitsprüfung
- Laufende Zuwendungen, die nicht ausgesetzt werden sollten
- Bindet die Verpflichtung an die Bilanz des Unternehmens
- Macht Nachfolge und Verkauf komplizierter
- Bestehende Zusage: Wege heraus im Beitrag Pensionszusage auslagern
Die häufigsten Fehler
Die Versorgung wird eingerichtet, bevor das Arbeitsverhältnis sauber dokumentiert ist.
Das Gehalt landet auf dem gemeinsamen Konto, die Ernsthaftigkeit ist nicht belegbar.
Vergleichbare Beschäftigte bekommen nichts, der Fremdvergleich scheitert.
Wenige Jahre vor dem Ruhestand ist die Leistung nicht mehr erdienbar.
Die Gestaltung wird erst in der Betriebsprüfung bewertet.
Wie es weitergeht
Die Ehegattenversorgung ist ein Baustein der Versorgung im eigenen Unternehmen. Den Rahmen, welcher Status welches Recht auslöst und welche Wege es gibt, finden Sie unter Geschäftsführerversorgung. Was die Konstellation für Sie bedeutet, rechnen wir mit dem bAV-Rechner für Geschäftsführer und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater durch. Wir liefern Zahlen und Konstruktionsvarianten, die steuerliche Würdigung bleibt beim Steuerberater.
Beispielrechnung: Mit Gehalt, Alter und Beschäftigungsumfang des Ehepartners rechnen wir Ihre Konstellation in 3 Werktagen durch: zur Beispielrechnung. Ein Berater meldet sich per E-Mail.
Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
