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Ratgeber für Geschäftsführer · 2. September 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Ehegattenversorgung in der bAV: Voraussetzungen, steuerliche Anerkennung und Grenzen

Ehegattenversorgung in der bAV: Wann das Finanzamt die Zusage an den Ehepartner anerkennt — Fremdvergleich, Angemessenheit, Erdienbarkeit.

Ehegattenversorgung in der BAV: Ein cleverer Weg, Betriebsvermögen in Privatvermögen umzuwandeln

Wer den Ehepartner im eigenen Betrieb beschäftigt, kann für ihn eine betriebliche Altersversorgung einrichten. Das Finanzamt prüft diese Zusage strenger als jede andere im Unternehmen. Die Ehegattenversorgung in der bAV ist deshalb kein Trick, sondern eine Gestaltung mit klaren Bedingungen: Wer sie einhält, verlagert Vermögen aus dem Betrieb in die private Altersversorgung der Familie. Wer sie nicht einhält, zahlt nach.

Was die Ehegattenversorgung ist

Der Ehepartner wird im Unternehmen angestellt, in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig, und erhält wie jeder andere Beschäftigte eine Versorgungszusage. Der Betrieb zahlt die Beiträge, in der Regel in eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse.

Der Unterschied zur bAV der übrigen Belegschaft liegt in der Prüfung. Bei einem Ehegatten fällt der natürliche Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weg. Die Finanzverwaltung unterstellt deshalb, dass eine Zusage privat motiviert sein könnte, und verlangt den Nachweis, dass sie es nicht ist.

Wirtschaftlich passiert Folgendes: Gewinn, der sonst versteuert und ausgeschüttet würde, fließt als Betriebsausgabe in eine Versorgung, die dem Ehepartner persönlich gehört. Die Besteuerung verschiebt sich in den Ruhestand. Wie groß der Effekt ist, hängt von Gehalt, Alter und Rechtsform ab. Das ist eine Rechnung, keine Pauschale.

Vier Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs prüft Ehegattenverträge in zwei Stufen: zuerst das Arbeitsverhältnis, dann die Versorgungszusage. Fällt eine Stufe durch, fällt die ganze Gestaltung.

Ernsthaftigkeit

Das Arbeitsverhältnis existiert nicht nur auf dem Papier: schriftlicher Vertrag mit Aufgaben, Arbeitszeit und Vergütung. Das Gehalt wird regelmäßig gezahlt und geht auf ein Konto, über das der Ehepartner verfügt. Lohnsteuer und Sozialversicherung werden abgeführt. Typischer Fehler: Gehalt bleibt im Familienkonto, keine Zeiterfassung.

Fremdvergleich

Ein fremder Mitarbeiter in derselben Position bekäme dasselbe: Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung und Zusage. Bekommt nur der Ehepartner eine Versorgung, während vergleichbare Beschäftigte leer ausgehen, ist die Zusage privat veranlasst und keine Betriebsausgabe. Typischer Fehler: Zusage, die sonst niemand im Betrieb bekommt.

Angemessenheit

Die Versorgung passt zum Gehalt. Eine Zusage, die zusammen mit gesetzlicher Rente und übrigen Anwartschaften deutlich über das aktive Einkommen hinausgeht, gilt als Überversorgung. Der übersteigende Teil wird nicht anerkannt. Typischer Fehler: hohe Zusage auf Teilzeit- oder Minijob-Gehalt.

Erdienbarkeit

Zwischen Zusage und Ruhestand muss genug Zeit liegen, damit die Leistung erarbeitet wird. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer verlangt die Rechtsprechung mindestens zehn Jahre; beim angestellten Ehepartner wird der Zeitraum im Einzelfall geprüft, die Zehn-Jahres-Frist ist eine sinnvolle Orientierung. Typischer Fehler: Zusage kurz vor Rentenbeginn.

Die Anforderungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer selbst sind noch einmal strenger.

Steuerliche Wirkung in drei Phasen

  1. Beim UnternehmenBeitragszahlung

    Die Beiträge sind Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG und mindern den Gewinn: bei der GmbH die Körperschaft- und Gewerbesteuer, beim Einzelunternehmer die Einkommensteuer.

  2. Beim EhepartnerAnsparphase

    Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind 2026 bis 8.112 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, 8 % der Beitragsbemessungsgrenze) und bis 4.056 € sozialversicherungsfrei. Bei einer Unterstützungskasse gibt es keinen festen Höchstbetrag; dort greift die Angemessenheitsprüfung.

  3. Im RuhestandAuszahlung

    Die Leistung wird beim Ehepartner als sonstige Einkunft nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert, mit dem persönlichen Steuersatz, den er dann hat. Ob der niedriger liegt als heute, hängt von der Gesamtsituation im Ruhestand ab.

Die aktuellen Werte und ihre Herleitung stehen im Beitrag Beitragsbemessungsgrenze und bAV-Höchstbeiträge 2026.

Sozialversicherung: erst der Status, dann die Zusage

Bei der Anmeldung eines Ehegatten zur Sozialversicherung wird der Status automatisch geprüft. Die Einzugsstelle beantragt nach § 7a SGB IV eine Feststellung bei der Deutschen Rentenversicherung: Ist der Ehepartner abhängig beschäftigt oder mitunternehmerisch tätig?

Das Ergebnis entscheidet über die Gestaltung. Nur ein abhängig Beschäftigter ist Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsrentengesetzes und kann die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG nutzen. Wer als Mitunternehmer eingestuft wird, etwa wegen einer eigenen Beteiligung oder weil er die Geschäfte tatsächlich führt, braucht eine andere Konstruktion.

Für Minijobs gelten Besonderheiten. Eine Direktversicherung ist auch für geringfügig Beschäftigte möglich; die Zusage muss aber zum Umfang der Tätigkeit passen. Ob Entgeltumwandlung oder ein reiner Arbeitgeberbeitrag sinnvoller ist, gehört im Einzelfall gerechnet.

Welcher Durchführungsweg passt

Meist passendDirektversicherungRegelfall für die Ehegattenversorgung
  • Schlank in der Verwaltung
  • Klare Höchstbeträge nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Keine Bilanzwirkung
  • Für Teilzeit und Minijob meist ausreichend
UnterstützungskasseWenn die Versorgung über die Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG hinausgehen soll
  • Keine festen Höchstbeträge
  • Strengere Angemessenheitsprüfung
  • Laufende Zuwendungen, die nicht ausgesetzt werden sollten
PensionszusageBei Ehegatten selten sinnvoll
  • Bindet die Verpflichtung an die Bilanz des Unternehmens
  • Macht Nachfolge und Verkauf komplizierter
  • Bestehende Zusage: Wege heraus im Beitrag Pensionszusage auslagern

Die häufigsten Fehler

Zusage vor dem Arbeitsvertrag

Die Versorgung wird eingerichtet, bevor das Arbeitsverhältnis sauber dokumentiert ist.

Erst das Arbeitsverhältnis dokumentieren, dann die Zusage erteilen
Gehalt ohne Kontotrennung

Das Gehalt landet auf dem gemeinsamen Konto, die Ernsthaftigkeit ist nicht belegbar.

Gehalt auf ein Konto zahlen, über das der Ehepartner verfügt
Versorgung nur für den Ehepartner

Vergleichbare Beschäftigte bekommen nichts, der Fremdvergleich scheitert.

Vergleichbare Beschäftigte gleich behandeln
Zusage zu spät

Wenige Jahre vor dem Ruhestand ist die Leistung nicht mehr erdienbar.

Ausreichend Zeit bis zum Ruhestand einplanen, Orientierung zehn Jahre
Keine Abstimmung mit dem Steuerberater

Die Gestaltung wird erst in der Betriebsprüfung bewertet.

Gestaltung vor der Umsetzung steuerlich würdigen lassen

Wie es weitergeht

Die Ehegattenversorgung ist ein Baustein der Versorgung im eigenen Unternehmen. Den Rahmen, welcher Status welches Recht auslöst und welche Wege es gibt, finden Sie unter Geschäftsführerversorgung. Was die Konstellation für Sie bedeutet, rechnen wir mit dem bAV-Rechner für Geschäftsführer und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater durch. Wir liefern Zahlen und Konstruktionsvarianten, die steuerliche Würdigung bleibt beim Steuerberater.

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Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Quellen (4)
  1. § 3 EStG — Steuerfreie Einnahmen (Nr. 63: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung)
  2. § 4 EStG — Gewinnbegriff im Allgemeinen (Abs. 4: Betriebsausgaben)
  3. § 22 EStG — Arten der sonstigen Einkünfte (Nr. 5: Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und bAV)
  4. § 7a SGB IV — Feststellung des Erwerbsstatus
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Häufige Fragen

Was ist eine Ehegattenversorgung in der bAV?

Eine betriebliche Altersversorgung für den Ehepartner, der im eigenen Unternehmen angestellt ist. Die Beiträge zahlt der Betrieb und setzt sie als Betriebsausgabe ab; der Ehepartner versteuert die Leistung erst im Ruhestand. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis, das einem Vergleich mit einem fremden Beschäftigten standhält.

Welche Voraussetzungen muss das Arbeitsverhältnis erfüllen?

Der Vertrag muss ernsthaft vereinbart, tatsächlich durchgeführt und wie unter Fremden gestaltet sein — schriftlich, mit klarer Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung, die auch ein fremder Mitarbeiter bekäme. Die Zusage selbst muss vor Beginn schriftlich vorliegen und in der Höhe angemessen sein.

Reicht ein Minijob für die Ehegattenversorgung?

Auch ein geringfügig beschäftigter Ehepartner kann eine betriebliche Altersversorgung erhalten, etwa über eine Direktversicherung. Die Zusage muss aber zum Umfang der Tätigkeit passen — eine hohe Versorgung auf ein Minijob-Gehalt hält dem Fremdvergleich nicht stand. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung gehört vorher geklärt.

Wie viel darf der Betrieb steuerfrei für den Ehepartner einzahlen?

Bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds sind 2026 bis 8.112 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, 8 % der Beitragsbemessungsgrenze) und bis 4.056 € sozialversicherungsfrei. Bei einer Unterstützungskasse gelten keine festen Höchstbeträge, dafür die Angemessenheitsprüfung.

Was passiert, wenn das Finanzamt die Zusage nicht anerkennt?

Die Beiträge werden nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern der privaten Lebensführung zugerechnet. Das Unternehmen zahlt Steuern nach, oft für mehrere Jahre. Bei einer GmbH kommt die verdeckte Gewinnausschüttung hinzu. Deshalb wird jede Ehegattenzusage vorab mit dem Steuerberater abgestimmt.

Muss der Status des mitarbeitenden Ehepartners geprüft werden?

Ja. Bei der Anmeldung eines Ehegatten zur Sozialversicherung beantragt die Einzugsstelle automatisch eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV). Das Ergebnis — abhängig beschäftigt oder mitunternehmerisch tätig — entscheidet, ob eine bAV überhaupt möglich ist und welche Förderung greift.