Viele Geschäftsführer lassen Gewinne in der GmbH und legen sie über ein Firmendepot an, in der Annahme, damit für das Alter vorzusorgen. Ein Firmendepot der GmbH ist aber Vermögen der Gesellschaft, keine Versorgung des Geschäftsführers. Der Unterschied entscheidet darüber, wie oft das Geld besteuert wird, wem es in der Krise gehört und was am Ende privat ankommt.
Was ein Firmendepot der GmbH ist
Ein Firmendepot ist ein Wertpapierdepot, das auf die Gesellschaft läuft. Inhaberin ist die GmbH, nicht der Geschäftsführer. Eröffnen können es Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG; der Broker verlangt dafür unter anderem Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, die Legitimation der vertretungsberechtigten Personen und eine LEI-Nummer der Gesellschaft für den Wertpapierhandel.
Gekauft werden darf, was die Satzung und die Geschäftsführung zulassen: Aktien, Anleihen, ETF. Viele Geschäftsführer nutzen das Depot, um überschüssige Liquidität nicht auf dem Geschäftskonto liegen zu lassen. Das ist ein legitimer Zweck. Problematisch wird es erst, wenn das Depot im Kopf des Geschäftsführers zur eigenen Altersvorsorge wird.
Die Rechtslage ist eindeutig: Was im Depot liegt, gehört der GmbH. Der Geschäftsführer hat als Gesellschafter einen Anspruch auf Gewinnausschüttung nach Beschluss, aber keinen Anspruch auf das Depot selbst.
Der Weg des Geldes: zwei Steuerebenen gegen eine
Beim Firmendepot wird das Geld zweimal besteuert, bevor es privat ankommt. Bei der Versorgung über die GmbH wird die Besteuerung in den Ruhestand verschoben und findet nur beim Geschäftsführer statt. Der Ablauf im Firmendepot:
- Gewinn versteuernDie GmbH zahlt Körperschaft- und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn. Ins Depot fließt, was danach übrig bleibt.
- Erträge im DepotDividenden, Kursgewinne und Fondserträge besteuert die GmbH. Für Aktien gelten die Regeln des § 8b KStG, für Investmentfonds eine Teilfreistellung nach § 20 InvStG.
- AusschüttungDamit der Geschäftsführer privat über das Geld verfügen kann, muss die GmbH ausschütten oder die Anteile werden verkauft.
- Besteuerung beim GesellschafterDie Ausschüttung ist beim Gesellschafter Kapitalertrag: Abgeltungsteuer oder, auf Antrag, Teileinkünfteverfahren.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse sieht der Weg anders aus. Die GmbH zahlt die Zuwendung, bevor der Gewinn besteuert wird; sie ist Betriebsausgabe nach § 4d EStG. In der Ansparphase versteuert der Geschäftsführer nichts. Die spätere Leistung ist bei ihm Arbeitslohn nach § 19 EStG; ist er gesetzlich krankenversichert, kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu (§ 229 SGB V).
Firmendepot und Versorgung im direkten Vergleich
Die Anlage kann in beiden Fällen dieselbe sein. Auch die Rückdeckung einer Unterstützungskasse lässt sich fondsgebunden mit ETF unterlegen. Der Unterschied liegt im Mantel: wem das Geld gehört, wann es besteuert wird und wer darauf zugreifen kann.
- Zuwendung als Betriebsausgabe (§ 4d EStG)
- Besteuerung erst bei der Leistung im Ruhestand
- Rückdeckung an den Geschäftsführer verpfändbar
- Keine Rückstellung, Bilanz der GmbH bleibt frei
- Geld bis zum Versorgungsfall gebunden
- Anlage aus bereits versteuertem Gewinn
- Erträge werden bei der GmbH besteuert
- Privat erst nach Ausschüttung und erneuter Besteuerung
- Gehört zur Haftungsmasse der GmbH
- Jederzeit für Zwecke der Gesellschaft verfügbar
Die Flexibilität des Depots hat einen Preis. Weil die GmbH jederzeit darauf zugreifen kann, können es auch ihre Gläubiger. Und weil das Geld der Gesellschaft gehört, prüft das Finanzamt jeden privaten Zugriff des Gesellschafter-Geschäftsführers als mögliche verdeckte Gewinnausschüttung.
Die Bindung der Unterstützungskasse hat ebenfalls einen Preis. Das Geld ist bis zum Versorgungsfall gebunden, und die Zusage muss dem Fremdvergleich standhalten: Schriftform, Erdienbarkeit (beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel mindestens zehn Jahre bis zum Ruhestand, Einzelfall) und Angemessenheit der Gesamtvergütung. Mechanik, Bilanzwirkung und Absicherung beschreibt der Ratgeber Unterstützungskasse für Geschäftsführer.
Was dem Geschäftsführer in drei Situationen bleibt
Der Vergleich entscheidet sich selten in guten Jahren. Er entscheidet sich in den Situationen, in denen das Geld tatsächlich gebraucht wird.
Der Verkauf wird oft unterschätzt. Ein großes Depot erhöht den Kaufpreis, den ein Käufer finanzieren muss, und viele Käufer wollen kein Finanzvermögen mitkaufen. Wird es vorher ausgeschüttet, greift die Besteuerung beim Gesellschafter in dem Jahr, in dem ohnehin der Verkauf abgerechnet wird.
Wofür das Firmendepot trotzdem richtig ist
Das Firmendepot ist kein Fehler, es ist ein anderes Werkzeug. Es gehört zur Finanzplanung der Gesellschaft, die Versorgung gehört zur Planung des Geschäftsführers. Die meisten Geschäftsführer, mit denen wir rechnen, brauchen beides.
- Liquiditätsreserve der GmbH
- Rücklage für Investitionen und schwache Jahre
- Gewinne, deren Verwendung noch offen ist
- Vermögen, das bewusst in der Gesellschaft bleibt
- Einkommen des Geschäftsführers im Ruhestand
- Absicherung bei Invalidität und für Hinterbliebene
- Zugriffsschutz über die Verpfändung
- Planbarkeit bei Verkauf und Nachfolge
Die Reihenfolge lautet deshalb: zuerst die Versorgung des Geschäftsführers im angemessenen Rahmen aufsetzen, dann entscheiden, was als Reserve in der GmbH bleibt. Wer umgekehrt vorgeht, legt versteuertes Geld für einen Zweck an, für den es einen steuerlich vorgesehenen Weg gibt. Welche Wege es neben der Unterstützungskasse gibt, zeigt der Überblick Altersvorsorge für GmbH-Geschäftsführer; wie ETF in die Versorgung kommen, steht im Ratgeber bAV mit ETF für Geschäftsführer.
Typische Fehler beim Firmendepot als Altersvorsorge
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Die Frage lautet nicht Firmendepot oder Versorgung, sondern wie viel wohin. Der bAV-Rechner für Geschäftsführer zeigt in wenigen Minuten, welchen Betrag die GmbH für Ihre Versorgung einsetzen kann und was davon im Vergleich zur Auszahlung als Gehalt ankommt. Das Ergebnis ist eine Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.
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