Die teuerste Position der betrieblichen Altersversorgung steht in keinem Angebot: die Zeit, die sie im Lohnbüro bindet. Der Beitrag selbst kommt in der Regel vom Beschäftigten.
Dieser Beitrag ordnet die Kosten aus Arbeitgebersicht — was Pflicht ist, was freiwillig, was in Zeit bezahlt wird und welche Posten erst Jahre später auffallen.
Drei Kostenblöcke, nur einer ist Pflicht
- 15 Prozent des umgewandelten Entgelts
- nur, soweit der Betrieb Sozialabgaben spart
- gilt seit 2022 auch für Altvereinbarungen
- freiwillig, Höhe entscheidet der Betrieb
- fester Monatsbetrag oder Prozentsatz
- steuerlich begünstigt bis zu den Höchstbeträgen
- Abrechnung, Ein- und Austritte, Änderungen
- Rückfragen der Belegschaft
- wird in Zeit bezahlt, nicht per Rechnung
Ein vierter Block fehlt in dieser Aufstellung bewusst: das Beratungshonorar. Für Sie entsteht kein gesondertes Beratungshonorar — unsere Vergütung läuft über die Versicherer.
Der Pflichtzuschuss: 15 Prozent, aber nicht immer
Wandelt ein Beschäftigter Entgelt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, sinkt das beitragspflichtige Entgelt. Der Betrieb spart dadurch Sozialversicherungsbeiträge. Genau diese Ersparnis muss er weitergeben: 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit er tatsächlich spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Der Halbsatz „soweit er spart" entscheidet über die Höhe. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung entfallen deren Arbeitgeberanteile bereits; es bleiben die Anteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, rund 10,6 Prozent.
Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall
Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall. Die Differenz von 8,80 Euro im Monat je Vertrag ist kein Rechenfehler, sondern eine Entscheidung: Der pauschale Zuschuss ist einfacher abzurechnen, der spitz gerechnete ist günstiger. Beides ist zulässig.
Welche Variante bei Ihrer Gehaltsstruktur welchen Betrag ergibt, rechnet der Zuschuss-Rechner durch.
Die Rechengrößen 2026
Sie begrenzen nicht die Kosten, sondern die steuerliche Förderung — und damit die Frage, bis zu welchem Beitrag ein eigener Arbeitgeberbeitrag begünstigt bleibt.
| Größe | Wert 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein) | 8.450 € im Monat / 101.400 € im Jahr | SVBezGrV 2026 |
| Steuerfreier Höchstbeitrag (8 Prozent der BBG) | 676 € im Monat / 8.112 € im Jahr | § 3 Nr. 63 EStG |
| Sozialversicherungsfreier Anteil (4 Prozent der BBG) | 338 € im Monat / 4.056 € im Jahr | § 3 Nr. 63 EStG, SvEV |
Für 2027 liegt die Rechengrößenverordnung noch nicht vor; der Entwurf wird im Oktober 2026 erwartet. Wer jetzt kalkuliert, rechnet mit den Werten 2026 und passt im Januar an.
Der eigene Beitrag: freiwillig, aber wirksam
Kein Gesetz verpflichtet einen Betrieb, selbst etwas beizusteuern. Wer es tut, kauft keine Altersversorgung, sondern Sichtbarkeit: Ein Beitrag, der auf der Gehaltsabrechnung steht, wird wahrgenommen, eine bloße Umwandlungsmöglichkeit nicht.
- 71 %
- Teilnahmequote in Betrieben, in denen jeder Beschäftigte einzeln beraten wird
- 5 Werktage
- bis das schriftliche Versorgungskonzept vorliegt
- 110+
- betreute Unternehmen
Die Höhe ist Verhandlungssache mit sich selbst. Entscheidend ist, dass sie in der Versorgungsordnung steht und für alle nachvollziehbar gilt — sonst entstehen Ansprüche aus Gleichbehandlung, die niemand geplant hat.
Was die Verwaltung kostet
Dieser Block taucht in keinem Angebot auf, weil ihn niemand in Rechnung stellt. Er entsteht trotzdem — in Stunden, die Ihre Lohnbuchhaltung nicht für anderes hat.
- EintrittJede Einstellung zählt, weil nach § 1a BetrAVG jeder Beschäftigte Anspruch auf Entgeltumwandlung hat.
- Austritt mit VertragUnverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG prüfen, Versicherungsnehmerwechsel oder Beitragsfreistellung, Optionsgespräch.
- Laufende ÄnderungElternzeit, Mutterschutz, Entgeltänderung — im Modell bei 70 Prozent der Verträge im Jahr.
- Anfrage eines BeschäftigtenAuskunft zu Stand, Steuer oder Mitnahme; im Modell 1,5 Anfragen je Vertrag und Jahr.
- JahrespflichtlaufAnpassung an die Beitragsbemessungsgrenze und Prüfung des Arbeitgeberzuschusses.
Die Minutenwerte sind die Voreinstellungen des bAV-Verwaltungsrechners; er rechnet sie mit 65 Euro Vollkosten je Stunde und Aufschlägen für zusätzliche Versicherer und Nacharbeit hoch. Dort setzen Sie Ihre eigene Vertragszahl, Ihre Fluktuation und Ihren Stundensatz ein. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.
Der Aufwand ist die Position, die sich am leichtesten verschieben lässt: Ein- und Austritte, Änderungen und Rückfragen lassen sich an den Makler abgeben. Wie das läuft, steht unter bAV-Verwaltung auslagern.
Welcher Weg welche Kosten auslöst
Ein Kostenblock hängt nicht am Beitrag, sondern am gewählten Durchführungsweg: die Insolvenzsicherung. Für Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds ist ein jährlicher Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen (§ 10 BetrAVG). Seit 2022 gilt die Insolvenzsicherung grundsätzlich auch für Pensionskassen, soweit sie nicht einem Sicherungsfonds angehören. Die Beitragshöhe wird jedes Jahr neu festgesetzt und lässt sich deshalb nicht vorab beziffern.
Bei der Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht entsteht dieser Posten nicht. Das ist einer der Gründe, weshalb dieser Weg in kleineren und mittleren Betrieben der Regelfall ist: kein Insolvenzsicherungsbeitrag, keine Rückstellung in der Bilanz, ein Ansprechpartner.
Anders bei der Direktzusage: Sie steht als Verpflichtung in der Bilanz und wird jedes Jahr bewertet. Was das für Bestandsfälle bedeutet und welche Wege aus der Bilanz führen, beschreibt der Beitrag zur Auslagerung einer Pensionszusage.
Kosten, die erst später entstehen
Welche Fehler in der Praxis am häufigsten auftreten, steht ausführlich im Beitrag zu den häufigsten bAV-Fehlern von Arbeitgebern. Wie eine Einführung von Anfang an geordnet läuft, beschreibt der Beitrag Betriebsrente einführen.
Was der Betrieb am Ende trägt
Rechnen Sie mit drei Positionen: dem Zuschuss auf jede Umwandlung, einem freiwilligen Eigenbeitrag, wenn Sie Wirkung wollen, und dem internen Aufwand. Der erste ist gesetzlich bestimmt, der zweite Ihre Entscheidung, der dritte weitgehend verschiebbar.
Wir sind Makler, kein Vertriebsarm eines Versicherers: Wir vergleichen die Tarifwerke am Markt und legen Ihnen die Kostenblöcke offen nebeneinander. Was dahintersteht, beschreibt unsere Seite zur bAV-Beratung für Arbeitgeber; der Überblick über alle Bausteine steht im Hub betriebliche Altersvorsorge.
Sie wollen wissen, was die bAV Ihren Betrieb konkret kostet? Im Benefit-Check schildern Sie in drei Minuten Branche, Größe und Ihre heutigen Benefits. Die Einordnung mit zwei konkreten Empfehlungen schickt Ihnen ein Berater per E-Mail.
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