Zum Inhalt springen
Ratgeber für Arbeitgeber · 21. September 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Was die bAV den Arbeitgeber kostet: Zuschuss, Verwaltung, Beispiel

Was die bAV den Arbeitgeber kostet: Pflichtzuschuss, freiwilliger Beitrag und Verwaltungsaufwand.

Die teuerste Position der betrieblichen Altersversorgung steht in keinem Angebot: die Zeit, die sie im Lohnbüro bindet. Der Beitrag selbst kommt in der Regel vom Beschäftigten.

Dieser Beitrag ordnet die Kosten aus Arbeitgebersicht — was Pflicht ist, was freiwillig, was in Zeit bezahlt wird und welche Posten erst Jahre später auffallen.

Drei Kostenblöcke, nur einer ist Pflicht

Pflichtzuschuss
  • 15 Prozent des umgewandelten Entgelts
  • nur, soweit der Betrieb Sozialabgaben spart
  • gilt seit 2022 auch für Altvereinbarungen
Eigener Beitrag
  • freiwillig, Höhe entscheidet der Betrieb
  • fester Monatsbetrag oder Prozentsatz
  • steuerlich begünstigt bis zu den Höchstbeträgen
Interner Aufwand
  • Abrechnung, Ein- und Austritte, Änderungen
  • Rückfragen der Belegschaft
  • wird in Zeit bezahlt, nicht per Rechnung

Ein vierter Block fehlt in dieser Aufstellung bewusst: das Beratungshonorar. Für Sie entsteht kein gesondertes Beratungshonorar — unsere Vergütung läuft über die Versicherer.

Der Pflichtzuschuss: 15 Prozent, aber nicht immer

Wandelt ein Beschäftigter Entgelt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, sinkt das beitragspflichtige Entgelt. Der Betrieb spart dadurch Sozialversicherungsbeiträge. Genau diese Ersparnis muss er weitergeben: 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit er tatsächlich spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Der Halbsatz „soweit er spart" entscheidet über die Höhe. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung entfallen deren Arbeitgeberanteile bereits; es bleiben die Anteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, rund 10,6 Prozent.

Zuschuss auf 200 Euro Entgeltumwandlung im Monat
  • Pauschal 15 Prozentunabhängig von der tatsächlichen Ersparnis30,00 €
  • Spitz gerechnet oberhalb der KV/PV-Grenzerund 10,6 Prozent, nur RV und ALV21,20 €

Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall

Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall. Die Differenz von 8,80 Euro im Monat je Vertrag ist kein Rechenfehler, sondern eine Entscheidung: Der pauschale Zuschuss ist einfacher abzurechnen, der spitz gerechnete ist günstiger. Beides ist zulässig.

Welche Variante bei Ihrer Gehaltsstruktur welchen Betrag ergibt, rechnet der Zuschuss-Rechner durch.

Die Rechengrößen 2026

Sie begrenzen nicht die Kosten, sondern die steuerliche Förderung — und damit die Frage, bis zu welchem Beitrag ein eigener Arbeitgeberbeitrag begünstigt bleibt.

GrößeWert 2026Grundlage
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (allgemein)8.450 € im Monat / 101.400 € im JahrSVBezGrV 2026
Steuerfreier Höchstbeitrag (8 Prozent der BBG)676 € im Monat / 8.112 € im Jahr§ 3 Nr. 63 EStG
Sozialversicherungsfreier Anteil (4 Prozent der BBG)338 € im Monat / 4.056 € im Jahr§ 3 Nr. 63 EStG, SvEV

Für 2027 liegt die Rechengrößenverordnung noch nicht vor; der Entwurf wird im Oktober 2026 erwartet. Wer jetzt kalkuliert, rechnet mit den Werten 2026 und passt im Januar an.

Der eigene Beitrag: freiwillig, aber wirksam

Kein Gesetz verpflichtet einen Betrieb, selbst etwas beizusteuern. Wer es tut, kauft keine Altersversorgung, sondern Sichtbarkeit: Ein Beitrag, der auf der Gehaltsabrechnung steht, wird wahrgenommen, eine bloße Umwandlungsmöglichkeit nicht.

71 %
Teilnahmequote in Betrieben, in denen jeder Beschäftigte einzeln beraten wird
5 Werktage
bis das schriftliche Versorgungskonzept vorliegt
110+
betreute Unternehmen

Die Höhe ist Verhandlungssache mit sich selbst. Entscheidend ist, dass sie in der Versorgungsordnung steht und für alle nachvollziehbar gilt — sonst entstehen Ansprüche aus Gleichbehandlung, die niemand geplant hat.

Was die Verwaltung kostet

Dieser Block taucht in keinem Angebot auf, weil ihn niemand in Rechnung stellt. Er entsteht trotzdem — in Stunden, die Ihre Lohnbuchhaltung nicht für anderes hat.

  1. Eintritt150 Minuten
    Jede Einstellung zählt, weil nach § 1a BetrAVG jeder Beschäftigte Anspruch auf Entgeltumwandlung hat.
  2. Austritt mit Vertrag180 Minuten
    Unverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG prüfen, Versicherungsnehmerwechsel oder Beitragsfreistellung, Optionsgespräch.
  3. Laufende Änderung45 Minuten
    Elternzeit, Mutterschutz, Entgeltänderung — im Modell bei 70 Prozent der Verträge im Jahr.
  4. Anfrage eines Beschäftigten30 Minuten
    Auskunft zu Stand, Steuer oder Mitnahme; im Modell 1,5 Anfragen je Vertrag und Jahr.
  5. Jahrespflichtlauf35 Minuten je Vertrag
    Anpassung an die Beitragsbemessungsgrenze und Prüfung des Arbeitgeberzuschusses.

Die Minutenwerte sind die Voreinstellungen des bAV-Verwaltungsrechners; er rechnet sie mit 65 Euro Vollkosten je Stunde und Aufschlägen für zusätzliche Versicherer und Nacharbeit hoch. Dort setzen Sie Ihre eigene Vertragszahl, Ihre Fluktuation und Ihren Stundensatz ein. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.

Der Aufwand ist die Position, die sich am leichtesten verschieben lässt: Ein- und Austritte, Änderungen und Rückfragen lassen sich an den Makler abgeben. Wie das läuft, steht unter bAV-Verwaltung auslagern.

Welcher Weg welche Kosten auslöst

Ein Kostenblock hängt nicht am Beitrag, sondern am gewählten Durchführungsweg: die Insolvenzsicherung. Für Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds ist ein jährlicher Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen (§ 10 BetrAVG). Seit 2022 gilt die Insolvenzsicherung grundsätzlich auch für Pensionskassen, soweit sie nicht einem Sicherungsfonds angehören. Die Beitragshöhe wird jedes Jahr neu festgesetzt und lässt sich deshalb nicht vorab beziffern.

Bei der Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht entsteht dieser Posten nicht. Das ist einer der Gründe, weshalb dieser Weg in kleineren und mittleren Betrieben der Regelfall ist: kein Insolvenzsicherungsbeitrag, keine Rückstellung in der Bilanz, ein Ansprechpartner.

Anders bei der Direktzusage: Sie steht als Verpflichtung in der Bilanz und wird jedes Jahr bewertet. Was das für Bestandsfälle bedeutet und welche Wege aus der Bilanz führen, beschreibt der Beitrag zur Auslagerung einer Pensionszusage.

Kosten, die erst später entstehen

Zuschuss nie gezahlt
Seit 2022 gilt die Pflicht auch für Vereinbarungen von vor 2019 (§ 26a BetrAVG). Die Nachforderung summiert sich über Verträge und Jahre.
Bestand auf Zuschussfähigkeit prüfen und rückwirkend nachziehen
Keine Versorgungsordnung
Ohne Regelwerk entstehen Ansprüche aus Gleichbehandlung und betrieblicher Übung — ungeplant und rückwirkend.
Personenkreis, Durchführungsweg und Zuschussregel schriftlich festhalten
Einstandspflicht unterschätzt
Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Leistung, auch wenn ein externer Versorgungsträger sie erbringt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
Durchführungsweg und Anbieter bewusst wählen, nicht dem Zufall überlassen
Benefit bleibt ungenutzt
Ein Angebot, das niemand kennt, bindet niemanden. Die Kosten für Einrichtung und Verwaltung fallen trotzdem an.
Jeden Beschäftigten einzeln beraten lassen

Welche Fehler in der Praxis am häufigsten auftreten, steht ausführlich im Beitrag zu den häufigsten bAV-Fehlern von Arbeitgebern. Wie eine Einführung von Anfang an geordnet läuft, beschreibt der Beitrag Betriebsrente einführen.

Was der Betrieb am Ende trägt

Rechnen Sie mit drei Positionen: dem Zuschuss auf jede Umwandlung, einem freiwilligen Eigenbeitrag, wenn Sie Wirkung wollen, und dem internen Aufwand. Der erste ist gesetzlich bestimmt, der zweite Ihre Entscheidung, der dritte weitgehend verschiebbar.

Wir sind Makler, kein Vertriebsarm eines Versicherers: Wir vergleichen die Tarifwerke am Markt und legen Ihnen die Kostenblöcke offen nebeneinander. Was dahintersteht, beschreibt unsere Seite zur bAV-Beratung für Arbeitgeber; der Überblick über alle Bausteine steht im Hub betriebliche Altersvorsorge.

Sie wollen wissen, was die bAV Ihren Betrieb konkret kostet? Im Benefit-Check schildern Sie in drei Minuten Branche, Größe und Ihre heutigen Benefits. Die Einordnung mit zwei konkreten Empfehlungen schickt Ihnen ein Berater per E-Mail.

Die Inhalte sind allgemein gehalten und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Konkrete Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Quellen (4)
  1. § 1a BetrAVG — Anspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
  2. § 26a BetrAVG — Zuschusspflicht für Altvereinbarungen seit 2022
  3. § 3 Nr. 63 EStG — Steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
  4. BMAS — Betriebliche Altersvorsorge
Benefit-Check

Wo steht Ihr Benefit-Paket im Vergleich?

Sie erhalten eine Einordnung Ihrer Benefits gegenüber Arbeitgebern Ihrer Größe und Branche.

  • Vergleich mit dem Markt-Benchmark
  • Priorisierte Lücken
  • Nächste sinnvolle Schritte
  1. Absenden. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung.
  2. Einordnung. Ein Berater meldet sich per E-Mail.
  3. Termin. In 30 Minuten erhalten Sie eine komplette Auswertung Ihrer Situation.
Schneller geht es im Gespräch: In 30 Minuten erhalten Sie eine komplette Auswertung Ihrer Situation.Termin buchen

Benefit-Check anfordern

Bitte nutzen Sie Ihre geschäftliche Adresse – wir antworten nur an Unternehmensadressen zügig.
Kostenfrei und unverbindlich · keine Weitergabe Ihrer Daten · Antwort per E-Mail

Häufige Fragen

Was kostet die betriebliche Altersvorsorge den Arbeitgeber?

Bei reiner Entgeltumwandlung ist der Pflichtzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts der einzige gesetzlich vorgeschriebene Kostenblock, und auch der nur, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Dazu kommt der interne Aufwand für Abrechnung und Verwaltung. Ein eigener arbeitgeberfinanzierter Beitrag ist freiwillig und in der Höhe frei.

Muss der Arbeitgeber immer 15 Prozent zuschießen?

Der Zuschuss ist auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung spart der Betrieb nur noch die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, rund 10,6 Prozent. Wer trotzdem pauschal 15 Prozent zahlt, zahlt mehr, als er spart — zulässig ist das, teurer ebenfalls.

Was kostet die bAV, wenn wir sie selbst finanzieren?

Die Höhe entscheidet der Betrieb. Üblich ist ein fester Monatsbetrag je Beschäftigtem oder ein Prozentsatz des Entgelts. Steuerfrei bleibt der Beitrag 2026 bis 8.112 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 63 EStG), sozialversicherungsfrei bis 4.056 Euro. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt an Gehaltsstruktur, Altersaufbau und Wettbewerb um Fachkräfte.

Welche Kosten entstehen für die Verwaltung?

Sie entstehen in Zeit, nicht als Rechnung. Eintritt, Austritt mit Vertrag, laufende Änderungen, Anfragen der Belegschaft und der Jahrespflichtlauf binden je Vorgang zwischen 30 und 180 Minuten, wenn sie im Lohnbüro nebenher laufen. Der bAV-Verwaltungsrechner setzt diese Vorgänge mit Ihrer Vertragszahl und Ihrem Stundensatz an. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Haftung im Einzelfall.

Zahlen wir GfbV ein Beratungshonorar?

Für Sie entsteht kein gesondertes Beratungshonorar — unsere Vergütung läuft über die Versicherer. Was der Betrieb tatsächlich trägt, sind der Pflichtzuschuss, ein etwaiger eigener Beitrag und der interne Aufwand.

Sind die Beiträge für den Arbeitgeber Betriebsausgaben?

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind betrieblich veranlasster Aufwand. Wie sie im Einzelfall zu buchen und im Durchführungsweg zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Welche Kosten entstehen, wenn der Zuschuss nicht gezahlt wurde?

Nachzahlungen. Die Zuschusspflicht gilt seit 2022 auch für Vereinbarungen von vor 2019 (§ 26a BetrAVG). Wer sie übersehen hat, trägt den Zuschuss rückwirkend — je Vertrag und Jahr ein überschaubarer Betrag, über einen Bestand und mehrere Jahre gerechnet nicht mehr.